Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin; Az.: 511 Qs 143/04, 21. 12. 2004
Fundstellen: nicht veröffentlicht
Leitsatz: Der nach dem 1. 7. 2004 beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO und nicht nach dem RVG.
Einsender:
Anmerkung: es wird auf die Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin vom 20. 10. 2004 verwiesen. A.A ist das OLG Schleswig im ebenfalls hier eingestellten Beschl. v. 30. 11. 2004, 1 Ws 423/04 (132/04).
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