Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

RVG Entscheidungen

§ 61

Pflichtverteidigerbeiordnung nach dem 1. 7. 2004

Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin; Az.: 511 Qs 143/04, 21. 12. 2004

Fundstellen: nicht veröffentlicht

Leitsatz: Der nach dem 1. 7. 2004 beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO und nicht nach dem RVG.


Die Entscheidung entspricht inhaltlich weitgehend dem Beschluss vom 20. 10. 2004, so dass vom Einstellen des Volltextes abgesehen wird. Aufgehoben worden ist der Beschluss des AG Tiergarten in 258 Ds 110/04.

Einsender:

Anmerkung: es wird auf die Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin vom 20. 10. 2004 verwiesen. A.A ist das OLG Schleswig im ebenfalls hier eingestellten Beschl. v. 30. 11. 2004, 1 Ws 423/04 (132/04).


den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".