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RVG Entscheidungen

§ 55

Pflichtverteidigervergütung; Verzinsung;

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Neuss; Beschl. v. 17.09.2007, 5 Ds 70 Js 16555/05 (150/06)

Fundstellen:

Leitsatz: Die Pflichtverteidigervergütung wird nicht verzinst.


Amtsgericht Neuss
Beschluss
In der Strafsache
gegen

Rechtsanwalt

wird der Beschluss vom 27.06.2007 insoweit abgeändert, als dem Verteidiger entsprechend seinem Antrag Zinsen auf seine Pflichtverteidigervergütung zuerkannt worden sind. Die Verzinsung ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 55 Abs. 5, S. 1 RVG mit Hinweis auf § 104 Abs. 2 ZPO, siehe dazu Burhoff, RVG Straf- u. Bußgeldsachen, ABC-Teil Vergütungsanspruch gegen Staatskasse Rn 30; Gerold/Schmidt/von Eicken/Müller-Rabe, RVG, 17 Aufl., § 55 Rn. 29; Hansens in: Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., Teil 7 Rn. 154; Hartmann, KostG, 36. Auf!., § 55 Rn. 1, 30; LG Berlin JurBüro 1984, 1854; AG Berlin Schöneberg JurBüro 2002, 375.

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