Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

RVG Entscheidungen

§ 33

Unversteuerte Zigaretten; Gegenstandswert;

Gericht / Entscheidungsdatum: LG Hof, Beschl. v. 15. 11. 2007, 4 Kls 172 Js 14245/07

Fundstellen:

Leitsatz: Der Gegenstandswert von unversteuerten Zigaretten berechnet sich nach dem Schwarzmarktpreis pro Stange.


Landgericht Hof
4 KLs 172 Js 14245/07
BESCHLUSS
der 4. Strafkammer des Landgerichts Hof vom 15. November 200°7 in dem Strafverfahren gegen pp.
derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth, Verteidiger: Rechtsanwalt S., Kulmbach,
wegen Steuerhinterziehung
Der Gegenstandswert für die Einziehung wird auf 6.000,-- Euro festgesetzt.
Gründe:
Für die Wertgebühr nach Nr. 4142 RVG VV ist von dem üblichen Handelspreis für die eingezogenen Zigaretten, d. h, dem Schwarzmarktpreis, auszugehen. Dieser beläuft sich, wie gerichtsbekannt ist, auf ca.15,-- Euro pro Stange. Legt man dies zugrunde, ergibt sich folgende Wertbestimmung: 400 Stangen x 15,-- Euro = 6.000,-- Euro.

Einsender: RA Schmidtgall, Kulmbach

Anmerkung:


den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".