Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Koblenz, Beschl. v. 24.02.2011, 2 Ws 110/11
Fundstellen:
Leitsatz: Auch wenn ein Prognosegutachten gem. § 454 Abs. 2 StPÖ positiv ausfällt und die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wird, hat die Verurteilte die Gutachter-/Pflichtverteidigerkosten gem. § 464a Abs. 1 StPO zu tragen, die Auferlegung ist nicht unbillig, eine nicht mehr zu vertretene Beeinträchtigung des aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruchs auf Resozialisierung ist nicht gegeben.
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