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Gericht / Entscheidungsdatum: AG Kempten, Beschl. v. 10.09.2015 - 24 OWi 220 Js 15207/15
Leitsatz: Zur Akteneinsicht in die Rohmessdaten
Amtsgericht Kempten (Allgäu) Az.: 24 OWi 220 Js 15207/15 In dem Bußgeldverfahren gegen pp
Verteidiger: Rechtsanwalt Ellinger Martin, Vaihinger Straße 39, 70567 Stuttgart, Gz.: 2757/15 wegen OWi StVO erlässt das Amtsgericht Kempten (Allgäu) durch den am 10.09.2015 folgenden Beschluss Die Bußgeldstelle des Bayrischen Polizeiverwaltungsamts wird angewiesen, im Rahmen der Akteneinsicht dem Verteidiger die komplette Messfilmreihe in unverschlüsselter Form, das digitale Messfoto und die Fotoliniendokumentation an die Kanzlei des Verteidigers zur Einsicht zu übersenden.
Gründe: Nach § 147 StPO ist dem Verteidiger umfassend in alle Aktenbestandteile einschließlich Beweismittel Einsicht zu gewähren.
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