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Entscheidungen

OWi

Akteneinsicht, Rohmessdaten, unverschlüsselt

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Kempten, Beschl. v. 10.09.2015 - 24 OWi 220 Js 15207/15

Leitsatz: Zur Akteneinsicht in die Rohmessdaten


Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Az.: 24 OWi 220 Js 15207/15
In dem Bußgeldverfahren
gegen pp

Verteidiger:
Rechtsanwalt Ellinger Martin, Vaihinger Straße 39, 70567 Stuttgart, Gz.: 2757/15
wegen OWi StVO
erlässt das Amtsgericht Kempten (Allgäu) durch den am
10.09.2015 folgenden
Beschluss
Die Bußgeldstelle des Bayrischen Polizeiverwaltungsamts wird angewiesen, im Rahmen der Akteneinsicht dem Verteidiger die komplette Messfilmreihe in unverschlüsselter Form, das digitale Messfoto und die Fotoliniendokumentation an die Kanzlei des Verteidigers zur Einsicht zu übersenden.

Gründe:
Nach § 147 StPO ist dem Verteidiger umfassend in alle Aktenbestandteile einschließlich Beweismittel Einsicht zu gewähren.

Einsender: RA M. Ellinger, Stuttgart

Anmerkung:


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