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Entscheidungen

StPO

Pflichtverteidiger, Antrag des Wahlanwalts, Niederlegung

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Siegen, Beschl. v. 22.02.2022 - 450 Gs 15/22

Eigener Leitsatz: Die Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt nicht in Betracht, wenn der Beschuldigte einen Wahlanwalt hat


450 Gs 15/22

Amtsgericht Siegen

Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren
gegen pp.

Verteidiger:

werden die Anträge auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers/einer Pflichtverteidigerin hinsichtlich beider Beschuldigter zurückgewiesen.

Gründe:

Beide Beschuldigte werden durch Wahlverteidiger vertreten so dass eine Beiordnung von Pflichtverteidigern nicht vorzunehmen war (§ 141 StPO).

Siegen, 22.02.2022


Einsender: RA H. Terjung, Köln

Anmerkung:


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