Gericht / Entscheidungsdatum: AG Siegen, Beschl. v. 22.02.2022 - 450 Gs 15/22
Eigener Leitsatz: Die Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt nicht in Betracht, wenn der Beschuldigte einen Wahlanwalt hat
450 Gs 15/22
Amtsgericht Siegen
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen pp.
Verteidiger:
werden die Anträge auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers/einer Pflichtverteidigerin hinsichtlich beider Beschuldigter zurückgewiesen.
Gründe:
Beide Beschuldigte werden durch Wahlverteidiger vertreten so dass eine Beiordnung von Pflichtverteidigern nicht vorzunehmen war (§ 141 StPO).
Siegen, 22.02.2022
Einsender: RA H. Terjung, Köln
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