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Rezensionen 9. Auflage: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

  • von Rechtsanwalt Ralf Hansen, auf Juralit - Rezensionen juristischer Literatur

    "Die Qualität dieses einzigartigen Handbuches hat sich über neun Auflagen hinweg deutlich herumgesprochen. Es wird auch von Staatsanwälten und Strafrichtern genutzt, nicht nur von Strafverteidigern (die weibliche Form jeweils eingeschlossen). Es bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wie der Verfasser im Vorwort treffend bemerkt, werden Strafprozesse durch Anwälte für Mandanten nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden. Das Ziel sollte sein, es soweit möglichst nicht kommen zu lassen, was sich aber oftmals nicht realisieren lässt. Der Verfasser - früher Richter am OLG Hamm, heute Rechtsanwalt in Leer und Augsburg und Verfasser eines hochinteressanten Blogs im Internet - hat das Handbuch wieder durchgehend aktualisiert, erneut wesentlich erweitert und wesentliche Teile neu geschrieben.

    Bereits das Ermittlungsverfahren zielt auf die mündliche Hauptverhandlung als dem "Herz" des Strafprozesses. Zur mündlichen Hauptverhandlung hat der Verfasser ebenfalls ein gleichwertiges Handbuch verfasst (Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, ZAP - Verlag, Neuauflage 2022 bereits erschienen), vermeidet aber Überschneidungen mit diesem Handbuch aus nachvollziehbaren Gründen nach Möglichkeit. Die beiden Bände ergänzen sich optimal. Der Verfasser vermeidet Einseitigkeit, auch wenn sich das Buch primär an Strafverteidiger oder Anwälte richtet, die jedenfalls auch Strafsachen bearbeiten. Es ist aber auch für Richter und Staatsanwälte geeignet und nützt auch Referendaren sehr. Jeder Rezensent hat ihm bislang bescheinigt, dass dieses Handbuch ausgezeichnet ist. Zu seinem 70. Lebensjahr ist er mit einer beeindruckenden Festschrift geehrt worden.

    Zeitlich reicht die Darstellung von der Übernahme der Verteidigung bis zum Eröffnungsbeschluss des zuständigen Gerichts (der Rest steht dann im zweiten Band). Fehler im Ermittlungsverfahren haben oftmals negative Auswirkungen bis in die Hauptverhandlung hinein. Dies ist etwa der Fall, wenn der Betroffene erst nach Zustellung der Anklageschrift "im letzten Stadium" erstmals überhaupt einen Verteidiger bemüht, wovon nicht oft genug abgeraten werden kann. Burhoff spricht denn auch schon im Vorwort die maßgebliche Funktion der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren an. Insbesondere in der Kommunikation zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren werden oftmals entscheidende Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung erzielt. Eine Strafverteidigung ist ein kommunikativer Prozess, der allerdings auch kommunikative Verzerrungen enthalten kann. Dieser Kommunikationsprozess zieht sich durch die gesamte Darstellung. Es lässt sich kaum treffender formulieren als der Verfasser es selbst vornimmt: "Fehler, die hier gemacht werden, können, auch wenn der Verteidiger und/oder das Gericht sie noch rechtzeitig vor Abschluss der Hauptverhandlung erkennen, häufig kaum noch berichtigt werden. Deshalb muss der Verteidiger in jedem Strafverfahren im Interesse seines Mandanten schon im Ermittlungsverfahren sowohl die rechtlichen als auch die (verfahrens-) taktischen Besonderheiten kennen und beachten". Ohne umfassende Aktenanalyse nach Akteneinsicht ist dies nicht möglich. Daher wird der Akteneinsicht in diesem Band ein breiter Raum eingeräumt.

    Entsprechend dieser Vorgabe sind die einzelnen Kapitel strukturiert. Sie geben äußerst kompetent und souverän Auskunft über die für die Praxis maßgeblichen Fragen im Dienste der Wahrheitsfindung, als dem Kernanliegen des Strafprozesses. Die einzelnen Kapitel sind dabei so geschrieben, dass auch der Berufsanfänger daraus einen hohen Nutzen ziehen kann. Enthalten sind viele Beispiel, Muster und Praxishinweise, die extrem nützlich sind (ich nutze das Buch selbst seit der 2. Auflage). Diese neunte Auflage stellt in gewisser Hinsicht eine Zäsur dar, weil der Verfasser den Band nicht mehr allein bearbeitet, sondern ein Team geschaffen hat, dass auf Seite IX vorgestellt wird.

    Das Werk ist alphabetisch nach Stichworten geordnet, so dass sich gesuchte Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten Auflage hinzugekommen. Es wurden fast alle Stichwörter aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich. Insbesondere das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 waren Grund für viele Aktualisierungen, denn diese haben die StPO an vielen Stellen geändert und daher auch im Buch an vielen Stellen zu Änderungen geführt. Zu erwähnen ist dann noch das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren" v. 9.12.2019, das die die sog. Kinderrechte-Richtlinie EU/2016/800 umsetzt. Auch die Änderungen durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a." sind bereits eingearbeitet. Die Gesetzesänderungen haben zu neuen Stichworten geführt, wie "Automatische Kennzeichenerfassung", "Beschlagnahme - Zurückstellung der Benachrichtigung/heimliche Beschlagnahme", "Durchsuchung/Durchsuchung zur Nachtzeit" und etwa "Verletzter, Begriff". Alle diese Gesetzesänderungen, die diesen Stichworten korrespondieren, weisen eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Vertieft wurden auch die Ausführungen zur Beweiswürdigung, mit erheblichen Ergänzungen.

    Neu eingearbeitet wurden 700 seit der Vorauflage abgesetzte Gerichtsentscheidungen, unter Einschluss der Instanzgerichte. Das Werk hat jetzt den Stand von Oktober 2021, aber der Verfasser berichtet unter "Burhoff Online" ständig über aktuelle Entwicklungen. Entfallen sind ab der siebten Auflage das Entscheidungsregister und das Paragrafenregister. Die zitierten Entscheidungen und alle im Band enthaltenden Muster stehen zum Download aus der Datenbank des Verlages bereit (siehe Benutzerhinweise am Ende des Buches).

    Neben der Rechtsprechung wird aber auch die Literatur seit der Vorauflage umfassend ausgewertet. Die enge Verknüpfung der Stichworte untereinander sowie die umfangreichen Hinweise auf weiterführende Literatur ermöglichen es dem Nutzer, neue Argumentationslinien zu finden und auf dieser Basis eigene Ideen und Strategien zu entwickeln. Es liegt auf der Hand, dass einer der Schwerpunkte der Neuauflage erneut bei den Verständigungsregelungen liegt, die hier praxisnah mit konkreten Vorschlägen dargestellt werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen, deren Handhabung nicht immer einfach ist.

    Die Darstellung ist derartig vielschichtig, dass eine in Einzelheiten sich verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, dass eine der Stärken des Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn es auf der Basis der herrschenden Linie der Rechtsprechung - so es sie jeweils gibt - möglich ist, Handlungsspielräume zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig umstrittenen Frage der Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Befangenheit oder bei Verweigerung einer Akteneinsicht. Jede Neuregelung schafft angesichts des Fehlens von Rechtsprechung Handlungsoptionen für eine Verteidigung, in den "Grenzen der Interpretation".

    In jedem Kapitel überzeugt der klare, sehr strukturierte Aufbau. Tipps sind stets mit einem "erhobenen Zeigefinger" grau unterlegt hervorgehoben und fallen sofort in das Blickfeld des regelmäßig eiligen Lesers. Sozusagen "Pflichtlektüre" im Zweifelsfalle ist die Darlegung über "Absprachen im Ermittlungsverfahren". Das Wichtigste wird bei derartige wichtigen Fragen gleich thesenartig vorweg zusammengefasst. Auch hier geben die Verfasser wichtige Tipps für die Strafverteidigung. Interessant sind auch die zahlreichen gebührenrechtlichen Hinweise, die für Anwälte hoch interessant sind. Sehr umfangreiche Hinweise finden sich zum Akteneinsichtsrecht. Etwa bei der Bestellungsanzeige finden sich eingehende Formulierungsvorschläge, die dann auch gleich aus dem Downloadbereich in das Textverarbeitungsprogramm eingespeist werden kann. Die umfassende Übersicht über Beweisverwertungsverbote lässt sich auch gleich als umfassende Checkliste verwenden. Sehr gut erklärt werden die DNA-Analyseverfahren. Besonders für Strafverteidiger interessant sind die sehr lesenswerten Ausführungen über die Einlassung im Ermittlungsverfahren, der u.U. eine erheblich strafmildernde Funktion zukommt. Burhoff wägt hier das für und wider auch unter strategischen Gesichtspunkten umfassend ab, da im Falle eines Bestreitens des Anklagevorwurfes ganz oder zum Teil sich erhebliche Risiken für den Angeklagten ergeben können, die umfassend abzuwägen sind. Zu strategischen Fragen finden sich auch hier umfassende Hinweise für den Strafverteidiger. Diesen werden auch die eingehenden Ausführungen zum Stichwort "Honorarfragen" ebenso sehr interessieren wie die Ausführungen zur Pflichtverteidigung. Erfreulicherweise werden die Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens eingehend behandelt. Erhellendes findet sich zur immer weiter ausufernden Telefonüberwachung.

    Die zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem Textverarbeitungsprogramm aus dem Downloadbereich einlesen und sofort verarbeiten. Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren Gebrauch ablegen und - dagegen dürfte wohl nichts sprechen - für besondere Fälle weiterentwickeln.

    Die Muster und Checklisten sind vielfältig. Hervor sticht etwa eine Checkliste zur Vorbeugung des Geldwäschevorwurfs, die geradezu eine Warnliste für etwaige Mandatsübernahmen in sensiblen Bereichen der Wahlverteidigung beinhaltet. Aber alle anderen Texte sind nicht weniger interessant.

    Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der "Zeitschrift für die Anwaltspraxis". Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet.

    Das Handbuch von Detlef Burhoff und seinen neuen Mitautoren ist nach wie vor die beste Praxisdarstellung für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und wird völlig berechtigt von Auflage zu Auflage mit großem Lob bedacht. Wer dieses vorzügliche Handbuch - wider Erwarten - noch nicht kennt, sollte es unbedingt kennenlernen.



  • von FAStR Harald Stehr, Göppingen, aus StraFo 2022, 131

    "Die beiden Kommentare "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" sind vor kurzem in 9. und 10. Auflage erschienen. Über die Werke und ihren Herausgeber, Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., muss man nun wirklich nichts mehr schreiben. Seit beinahe 25 silbernen Jahren schreibt OLG Richter a.D. und Rechtsanwalt Detlef Burhoff an beiden Handbüchern und ergänzt diese regelmäßig durch die neuesten Entwicklungen in der strafrechtlichen Rechtsprechung und mit neuen Ideen, um das Werk noch besser, aktueller und hilfreicher für den Leser*in zu gestalten.

    Wie bei jeder neuen Auflage bewährter Werke, stellt sich die Frage für den regelmäßigen aber auch für den neuen Leser, welche Änderungen die neuen Herausgaben gegenüber den 2019 erschienenen 8. und 9. Auflagen enthalten.

    Die Antwort hierauf: Eine Menge! Die beiden neuen Auflage bieten die größte aller Neuerungen seit Bestehen dieser Werke.

    Vorab: Die Werke wurden formal und inhaltlich naturgemäß anhand der neusten gesetzgeberischen Entwicklungen. So sind die Gesetze zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019, die Neuregelung des Rechts zur notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 und das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021 in die 9. bzw. 10. Auflage eingearbeitet und verständlich erklärt.

    Begleitet werden die Ausführungen in beiden Werken von insgesamt 112 (!) Musteranträgen, für jede Situation, die im Ermittlungsverfahren oder in einer Hauptverhandlung auftreten können. Beginnend im Ermittlungsverfahren mit dem Antrag auf Akteneinsicht, dem Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, dem Antrag auf Einstellungen oder dem auf einen Einzelsprechschein für Erstbesuche zukünftiger Mandanten in der JVA, Haftprüfungsanträge etc. Für die Hautverhandlung gibt es u.a. die Besetzungsrüge, den Antrag auf DNA-Untersuchung, einen Antrag zur Sitzordnung und, und, und. Für jede Lage des Strafverfahrens, von Beginn des Beschuldigtenstatus bis zum Urteil und der Frage des einzulegenden Rechtsmittels ist etwas dabei und einfach zu finden, Dank auszuziehender Schnellübersicht am jeweiligen Buchdeckel.

    Das ist alles "Standard Burhoff" und nicht wirklich neu. "Wirklich neu" ist aber, dass der Herausgeber beide Werke nicht mehr allein bearbeitet, sondern sich kompetente, jüngere Mitautoren und deren Fachkunde an Bord geholt hat, um die Arbeit in Zukunft auf mehrere Schultern zu verteilen. Die Namen dieser Mitautoren dürften in Fachkreise durch deren bereits vorliegende Publikationen und Arbeit bekannt sein.

    Mit Rechtanwältin Annika Hirsch, sowie den Rechtsanwälten Mirko Laudon, LLM, und Dr. Frederic Schneider wurde kompetente und bundesweite bekannte Verteidigerkraft aus Norddeutschland gewonnen, alle drei sind Fachanwälte für Strafrecht. Der vierte "Neuautor" im Bunde, Richter am LG und Mitglied einer großen Strafkammer am LG Stuttgart Thomas Hillenbrand komplementiert nicht nur geographisch den Norden mit dem Süden, sondern bildet auch die Abrundung zwischen Verteidigersicht und Richterschaft, um den Blick eben auf alle Problemfelder zu lenken und nicht in die Gefahr der Einseitigkeit zu geraten. Die hinzugezogen Co-Autoren haben ihre jeweiligen beruflichen Steckenpferde bearbeitet. So geht der Herausgeber Burhoff sicher, dass nicht nur fachlich hervorragend geschrieben, sondern beruflich jahrlange Leidenschaft aufs Papier gebracht wurde und wird.

    Annika Hirsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht aus Hamburg, widmete sich bereits in anderen Werken der Zeugeneigenschaften. In kurzweiliger Breite mit über zwei Dutzend Kapiteln in beiden Handbüchern für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung schreibt Annika Hirsch über die Probleme der Belehrung von Zeugen, deren Nichterscheinung, Gegenüberstellung, Aussagegenehmigung von Polizeizeugen und vieles mehr. Insbesondere das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und der Polizeibeamte als Zeuge dürfte jedem Strafverteidiger, sei es der bereits mehrjährig Tätige oder der Anfänger hilfreich sein und Neues bieten.

    Rechtsanwalt Mirko Laudon, LL.M, Gründungspartner der Kanzlei LAUDON II Schneider ist für sein Engagement und bundesweite Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts bekannt. Naturgemäß beschäftigt sich das Sexualstrafrecht mit der Aussage-gegen-Aussage Konstellation, die von Mirko Laudon in allen Facetten beleuchtet wird. Weiter erklärt Laudon neben der allgemeinen Beweiswürdigung die Themen Glaubwürdigkeitsgutachten, Beweisverwertungsverbote von Telefonüberwachung und der Verwertung derer Erkenntnisse in der Hauptverhandlung. Aber auch die Erfassung von Telekommunikationsdaten, IMSI Catcher, Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsverlangen werden im "Handbuch über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" erfasst.

    Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider ist im Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht bundesweit tätig. In diesen Rechtsgebieten stehen die Einstellungsmöglichkeiten stets vor einer Vorurteilung im Vordergrund. Daher ist es denklogisch, dass sich Frederic Schneider mit den Gebieten der Verfahrensbeendigungen der §§ 153 ff StPO sowie der §§ 205 und 206a StPO befasst. Darüber hinaus schreibt Schneider über die Einziehung und Sicherstellung, was in den Praktikerkreisen noch immer ein unbekanntes Gebiet ist.

    Richter am LG und Mitglied einer großen Strafkammer beim LG Stuttgart Thomas Hillenbrand schreibt mit über zehnjähriger Erfahrung und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften über die Gebiete der allgemeinen Haftfragen und der Hauptverhandlungshaft, des Strafbefehlsverfahren, des beschleunigten Verfahrens und über die prozessuale Situation beim Ausbleiben des Angeklagten und auf die Einwirkung des Ausgebliebenen durch Zwangsmittel. Darüber hinaus hat er den Bereich der Pflichtverteidigung übernommen und an die Ende 2019 erfolgte gesetzliche Neuregelung angepasst, was gut gelungen ist.

    Die neunte und zehnte Auflage der beiden Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der strafrechtlichen Hauptverhandlung wurden also nicht nur durch die Einbindung der neusten Entwicklung erweitert, was im Übrigen zum hohen Standardniveau des Herausgebers Burhoff seit 25 Jahren gehört, sondern durch Hinzuziehung kompetenter Juristen/Coautoren mit frischem Wind erweitert und das Werk nochmal auf ein noch höheres Qualitätsniveau gehoben."



  • von VRLG Dr. Alexander Schäfer, Kaiserslautern, auf "Die Rezensenten"

    "Die Handbücher des pensionierten OLG-Richters, Rechtsanwalts und umtriebigen juristischen Publizisten Detlef Burhoff sind jedenfalls Praktikern des Straf- und Bußgeldrechts bekannt und auch in diesem Blog in den Vorauflagen immer wieder besprochen worden. Inzwischen - wie es der Herausgeber im Vorwort ausführt - erscheinen sie im 25. Jahr und feiern damit ein beachtliches Jubiläum. Anlässlich dessen hat der Herausgeber sein Team erweitert und setzt nun auf eine feste Gruppe von Autorinnen und Autoren aus Justiz und Anwaltschaft, die jetzt mit ihm gemeinsam für den Inhalt der Werke verantwortlich zeichnen. Für das Jahr 2022 wurden die Handbücher zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neu aufgelegt und - wie es schon das Deckblatt verrät - erheblich überarbeitet.

    Wie auch schon der Betrieb seiner vielfrequentierten Internetseite www.burhoff.de zeigt, sind auch die Handbücher davon geprägt, Aktuelles zügig, verständig und instruktiv zu integrieren und aufzuarbeiten. Dadurch wird es ermöglicht auch in Zeiten wie den jetzigen, in denen das Strafverfahrensrecht beständig reformiert wird, "am Ball zu bleiben". Es gibt damit nicht nur eine Zusammenstellung dessen, was neu ist, sondern zugleich eine Einordnung ins Gesamtsystem. Das ergibt sich schon aus der Konzeption der Handbücher, die eben nicht Paragraf für Paragraf kommentieren oder allein nach systematischen Zusammenhängen, ähnlich einem Lehrbuch, Zusammenhänge darstellen. Vielmehr gelingt das Kunststück den Zugriff des Lesers auf eine bestimmte Fragestellung schon durch die Struktur sicherzustellen, indem der Aufbau in etwa einem systematischen und zugleich alphabetischen Schlagwortverzeichnis ähnelt. Damit handelt es sich zugleich um Werke, die nicht nur im Stand sind, den Strafverteidigern, für die es auch sonst das ein oder andere zu jeder Frage des Strafprozesses zu lesen gibt, sondern auch den Justizpraktikern bei Gericht und in den Staatsanwaltschaften praktische Anleitungen zu geben. Das Wichtigste wird in einem Merkkasten vorweggeschickt; etwas kniffligere Gedanken werden grau hinterlegt hervorgehoben. Durch die vielen Beispiele aus der Instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung muss nicht so häufig vom Allgemeinen auf das Spezielle geschlossen werden, was eine sicherere Orientierung ermöglicht.

    Im Handbuch zum Ermittlungsverfahren wird vieles, das für das gesamte Strafverfahren von Bedeutung ist schon besprochen, beispielsweise das Gebührenrecht der Strafverteidigung. Einen zu Recht wichtigen Stellenwert im Handbuch hat die Untersuchungshaft und die damit verbundenen Rechtsbehelfe sowie die verdeckten Ermittlungsmethoden der StPO (verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung usw.). Das Thema Akteneinsicht wird typischerweise auch bereits im Ermittlungsverfahren virulent und ist manchmal streitig. Auf die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens wird dabei bereits eingegangen. Ebenfalls bereits in diesem Band werden die Verteidigerrechte und das Recht der Pflichtverteidigung besprochen.

    Der Band zur Hauptverhandlung umfasst die kritischen Punkte Ablehnung von Gerichtspersonen, insbesondere der Richter; Verständigung im Strafverfahren; Beweisaufnahme inklusive Beweisantragsrecht; Rechtsmittel (Berufung und Revision) und v.a. deren Durchführung. Dabei wird nicht nur der Gesetzeswortlaut ausgewertet und kommentiert, sondern von Situationen aus gedacht, die sich so nur in Praxis ergeben.

    Der Stand von Literatur und vor allem Rechtsprechung wurde bis Mitte 2021 berücksichtigt und eingearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet wurde beispielsweise das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021.

    Die neuen Handbücher sind für 129,- Euro (Ermittlungsverfahren) bzw. 119,- Euro (Hauptverhandlung) zu erwerben. Auch ein Doppelpackangebot für 199,- Euro wird es geben. Das kann man einen guten Deal nennen. Empfehlung!"


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