Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

Rezensionen: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 10. Auflage

  • von Rechtsanwalt Ralf Hansen, auf Juralit - Rezensionen juristischer Literatur

    "Das Handbuch bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte der strafrechtlichen Hauptverhandlung und ergänzt das Handbuch des Verfassers zum Ermittlungsverfahren optimal. Diese beiden Bände werden durch zwei weitere Handbücher ergänzt: Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge: Bewährungsfragen - Strafvollstreckung - Gnade - Berufliche Auswirkungen, 1. Auflage 2016, 1696 Seiten, ZAP - Verlag sowie Detlef Burhoff/Dr. Peter Kotz (Hrsg.): "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe", 2. Auflage 2016 (angek.), ZAP Verlag.

    Die Neuauflage wurde durchgehend aktualisiert und wesentlich vertieft. Sie bietet die Besonderheit, dass neue Autoren in die Mitbearbeitung eingetreten sind, die unter S. IX. näher vorgestellt werde. Der Herausgeber wurde zu seinem 70. Geburtstag mit einer Festschrift geehrt. Die Darstellung bildet eine optimale Einheit mit dem parallel wieder neu erschienenen "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren". Überschneidungen werden soweit wie möglich vermieden. Der Verfasser möchte Einseitigkeit bewusst vermeiden, auch wenn die Darstellung primär auf die Perspektive der Verteidigung zielt, zu der zahlreiche Hinweise mit maximalem Nutzen gegeben werden. Jeder Rezensent dürfte dem Verfasser mutmaßlich bescheinigen, dass beide Bände so ziemlich das Beste darstellen, was auf diesem Sektor derzeit erhältlich ist. Beide Werke richten sich denn auch gleichermaßen an Strafrichter, Staatsanwälte und insbesondere auch an Strafverteidiger, von deren Kommunikationsfähigkeit - und Bereitschaft sowie deren Rechtskenntnissen das Ergebnis einer mündlichen Hauptverhandlung für den Angeklagten nicht unerheblich abhängt.

    Das Handbuch zeigt sehr deutlich die Komplexität der Kommunikationsbeziehungen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung als dem Kernbestandteil des Strafverfahrens auf. Das Beweisergebnis der mündlichen Hauptverhandlung ist die Grundlage der Entscheidung des Gerichts, aber bis es dazu kommt, spielt sich ein Kommunikationsgeschehen ab, in dem die gegensätzlichen Verfahrensinteressen - zum Teil recht massiv - aufeinander einwirken. Im Spannungsverhältnis zwischen der Opferschutz und der Einhaltung des Verfahrensrecht kommt es dem Verteidiger zu, einen Angeklagten möglichst optimal vor Strafe zu bewahren oder diese möglichst gering zu halten, was durchaus im Spannungsverhältnis zum Opferschutz stehen kann. Angesichts gewisser Tendenzen der Rechtsprechung Verteidiger im Beweisantragsrecht zu "disziplinieren" ist nicht immer ganz einfach. Burhoff spricht dies bereits im Vorwort offen an und geht auch auf das oft vorschnelle Verdikt der "Konfliktverteidigung" ein. Engagierte Strafverteidigung setzt die Beherrschung der strafprozessualen Möglichkeiten der Verteidigung in der mündlichen Hauptverhandlung voraus, die bereits mit Blick auf eine etwaige Revision erfolgen muss.

    Wenn es ein Werk gibt, das die mündliche Hauptverhandlung auch (aber nicht nur) für Strafverteidiger transparent macht, dann dieses. Ohnehin ist es sicher kein Fehler die beiden Handbücher in der Hauptverhandlung präsent zu haben. Die GroKo der letzten Legislaturperiode hatte sich unter dem Stichwort: "Pakt für den Rechtsstaat" die Modernisierung der StPO sowie die Beschleunigung des Strafverfahrens auf die Fahnen geschrieben und es zeigt sich, dass die Pfad weiter beschritten wird, möglicherweise unter dem Duktus "Genug, ist nicht genug", aber das soll hier dahinstehen.

    Diese Entwicklungen mündete in das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019, die die StPO an vielen Stellen geändert und daher auch im Buch an vielen Stellen zu Änderungen geführt haben. Zu erwähnen ist dann noch das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren" v. 9.12.2019, das die die sog. Kinderrechte-Richtlinie EU/2016/800 umgesetzt hat. Und zuletzt hat auch das gerade erst in Kraft getretene "Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a." v. 25.6.2021 einige Änderungen gebracht, die auch in dieses Handbuch aufgenommen werden mussten, so z.B. die Definition des Begriffs des "Verletzten".

    Das Werk ist - wie der Parallelband zum Ermittlungsverfahren - alphabetisch nach Stichworten geordnet, so dass sich gesuchte Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten Auflage hinzugekommen. Die vielen Änderungen der StPO und des StGB in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass viele Stichworte geändert wurden, etwa bei den Ablehnungsgründen der §§ 24 ff StPO oder bei der Verständigung nach § 257 c StPO. Das Werk hat jetzt den Stand von Ende November 2021.

    Die klug gewählte ABC - Struktur hilft auch und gerade in Hauptverhandlungen, wenn nach Pausen schnell "agiert" werden muss. Trotz des 2013 erstmals erschienen Bandes zum Revisionsrecht ist die Darstellung der Revision ist diesem Band erfreulicherweise erneut beibehalten worden, die einen ersten Einstieg in diese komplizierte Materie darstellen, bei denen es oftmals sinnvoll ist, Spezialisten einzuschalten.

    Die Darstellung orientiert sich - selbstverständlich - an der Praxis, arbeitet diese jedoch durchaus kritisch auf, so dass auch und gerade Strafrichter und Staatsanwälte in diesem Band Gelegenheit finden, die ein oder andere eingefahrene Praxisstruktur ggf. zu überdenken. Die Darstellung integriert zahlreiche interessante "Verfahrenstipps und Hinweise für den Strafverteidiger". Ca. 600 neue Entscheidungen aller Instanzen sind ausgewertet und eingearbeitet.

    Die Darstellung ist derartig vielschichtig, dass eine in Einzelheiten sich verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, dass eine der Stärken des Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn sich auf der Basis der herrschenden Linie der Rechtsprechung - so es sie jeweils bei den zahlreichen Änderungen schon gibt - Handlungsspielräume zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig umstrittenen Frage der "Absprachen im Strafprozess". Hier bieten die Ausführungen ausgezeichnete Checklisten anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Hinweise für die Verteidigung, etwa dergestalt stets auf hinreichende Protokollierung zu achten. Ohnehin sind die zahlreichen "Hinweise für Strafverteidiger" ungemein nützlich. Noch weiter verbessert wurden die Ausführungen zum Beweisantrag, der wichtigsten Strategie des Strafverteidigers in der mündlichen Hauptverhandlung. Erfasst werden auch die Besonderheiten des "Jugendstrafverfahrens". Nichts anderes gilt für den wichtigen Abschnitt "Pflichtverteidigung", der auf alle wichtigen Aspekte mit interessanten Hinweisen eingeht. Hervorzuheben sind etwa die Ausführungen zum "Plädoyer des Strafverteidigers", die zahlreiche nützliche Hinweise enthalten. Erneut überarbeitet wurde der Abschnitt über die Überwachung der Telekommunikation.

    Die zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem Textverarbeitungsprogramm aus dem Downloadbereich einlesen und sofort verarbeiten (der Zugangscode steht auf S. IV). Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren Gebrauch ablegen und - dagegen dürfte wohl nichts sprechen - für besondere Fälle weiterentwickeln. Die Muster und Checklisten sind vielfältig. Der Downloadbereich kann insgesamt herunter geladen werden und auf der Festplatte genutzt werden.

    Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der "Zeitschrift für die Anwaltspraxis". Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet. Seit Jahren gibt es auch eine interessante "Facebook - Fanpage".

    Das Handbuch von Detlef Burhoff und seinen neuen Mitautoren ist wahrscheinlich die beste Praxisdarstellung für die strafrechtliche Hauptverhandlung und wird mit sehr guten Gründen von Auflage zu Auflage mit besten Kritiken bedacht. Wer dieses ausgezeichnete Handbuch - wider Erwarten - noch nicht kennt, sollte es unbedingt kennenlernen.



  • von FAStR Harald Stehr, Göppingen, aus StraFo 2022, 131

    "Die beiden Kommentare "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" sind vor kurzem in 9. und 10. Auflage erschienen. Über die Werke und ihren Herausgeber, Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., muss man nun wirklich nichts mehr schreiben. Seit beinahe 25 silbernen Jahren schreibt OLG Richter a.D. und Rechtsanwalt Detlef Burhoff an beiden Handbüchern und ergänzt diese regelmäßig durch die neuesten Entwicklungen in der strafrechtlichen Rechtsprechung und mit neuen Ideen, um das Werk noch besser, aktueller und hilfreicher für den Leser*in zu gestalten.

    Wie bei jeder neuen Auflage bewährter Werke, stellt sich die Frage für den regelmäßigen aber auch für den neuen Leser, welche Änderungen die neuen Herausgaben gegenüber den 2019 erschienenen 8. und 9. Auflagen enthalten.

    Die Antwort hierauf: Eine Menge! Die beiden neuen Auflage bieten die größte aller Neuerungen seit Bestehen dieser Werke.

    Vorab: Die Werke wurden formal und inhaltlich naturgemäß anhand der neusten gesetzgeberischen Entwicklungen. So sind die Gesetze zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019, die Neuregelung des Rechts zur notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 und das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021 in die 9. bzw. 10. Auflage eingearbeitet und verständlich erklärt.

    Begleitet werden die Ausführungen in beiden Werken von insgesamt 112 (!) Musteranträgen, für jede Situation, die im Ermittlungsverfahren oder in einer Hauptverhandlung auftreten können. Beginnend im Ermittlungsverfahren mit dem Antrag auf Akteneinsicht, dem Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, dem Antrag auf Einstellungen oder dem auf einen Einzelsprechschein für Erstbesuche zukünftiger Mandanten in der JVA, Haftprüfungsanträge etc. Für die Hautverhandlung gibt es u.a. die Besetzungsrüge, den Antrag auf DNA-Untersuchung, einen Antrag zur Sitzordnung und, und, und. Für jede Lage des Strafverfahrens, von Beginn des Beschuldigtenstatus bis zum Urteil und der Frage des einzulegenden Rechtsmittels ist etwas dabei und einfach zu finden, Dank auszuziehender Schnellübersicht am jeweiligen Buchdeckel.

    Das ist alles "Standard Burhoff" und nicht wirklich neu. "Wirklich neu" ist aber, dass der Herausgeber beide Werke nicht mehr allein bearbeitet, sondern sich kompetente, jüngere Mitautoren und deren Fachkunde an Bord geholt hat, um die Arbeit in Zukunft auf mehrere Schultern zu verteilen. Die Namen dieser Mitautoren dürften in Fachkreise durch deren bereits vorliegende Publikationen und Arbeit bekannt sein.

    Mit Rechtanwältin Annika Hirsch, sowie den Rechtsanwälten Mirko Laudon, LLM, und Dr. Frederic Schneider wurde kompetente und bundesweite bekannte Verteidigerkraft aus Norddeutschland gewonnen, alle drei sind Fachanwälte für Strafrecht. Der vierte "Neuautor" im Bunde, Richter am LG und Mitglied einer großen Strafkammer am LG Stuttgart Thomas Hillenbrand komplementiert nicht nur geographisch den Norden mit dem Süden, sondern bildet auch die Abrundung zwischen Verteidigersicht und Richterschaft, um den Blick eben auf alle Problemfelder zu lenken und nicht in die Gefahr der Einseitigkeit zu geraten. Die hinzugezogen Co-Autoren haben ihre jeweiligen beruflichen Steckenpferde bearbeitet. So geht der Herausgeber Burhoff sicher, dass nicht nur fachlich hervorragend geschrieben, sondern beruflich jahrlange Leidenschaft aufs Papier gebracht wurde und wird.

    Annika Hirsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht aus Hamburg, widmete sich bereits in anderen Werken der Zeugeneigenschaften. In kurzweiliger Breite mit über zwei Dutzend Kapiteln in beiden Handbüchern für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung schreibt Annika Hirsch über die Probleme der Belehrung von Zeugen, deren Nichterscheinung, Gegenüberstellung, Aussagegenehmigung von Polizeizeugen und vieles mehr. Insbesondere das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und der Polizeibeamte als Zeuge dürfte jedem Strafverteidiger, sei es der bereits mehrjährig Tätige oder der Anfänger hilfreich sein und Neues bieten.

    Rechtsanwalt Mirko Laudon, LL.M, Gründungspartner der Kanzlei LAUDON II Schneider ist für sein Engagement und bundesweite Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts bekannt. Naturgemäß beschäftigt sich das Sexualstrafrecht mit der Aussage-gegen-Aussage Konstellation, die von Mirko Laudon in allen Facetten beleuchtet wird. Weiter erklärt Laudon neben der allgemeinen Beweiswürdigung die Themen Glaubwürdigkeitsgutachten, Beweisverwertungsverbote von Telefonüberwachung und der Verwertung derer Erkenntnisse in der Hauptverhandlung. Aber auch die Erfassung von Telekommunikationsdaten, IMSI Catcher, Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsverlangen werden im "Handbuch über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" erfasst.

    Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider ist im Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht bundesweit tätig. In diesen Rechtsgebieten stehen die Einstellungsmöglichkeiten stets vor einer Vorurteilung im Vordergrund. Daher ist es denklogisch, dass sich Frederic Schneider mit den Gebieten der Verfahrensbeendigungen der §§ 153 ff StPO sowie der §§ 205 und 206a StPO befasst. Darüber hinaus schreibt Schneider über die Einziehung und Sicherstellung, was in den Praktikerkreisen noch immer ein unbekanntes Gebiet ist.

    Richter am LG und Mitglied einer großen Strafkammer beim LG Stuttgart Thomas Hillenbrand schreibt mit über zehnjähriger Erfahrung und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften über die Gebiete der allgemeinen Haftfragen und der Hauptverhandlungshaft, des Strafbefehlsverfahren, des beschleunigten Verfahrens und über die prozessuale Situation beim Ausbleiben des Angeklagten und auf die Einwirkung des Ausgebliebenen durch Zwangsmittel. Darüber hinaus hat er den Bereich der Pflichtverteidigung übernommen und an die Ende 2019 erfolgte gesetzliche Neuregelung angepasst, was gut gelungen ist.

    Die neunte und zehnte Auflage der beiden Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der strafrechtlichen Hauptverhandlung wurden also nicht nur durch die Einbindung der neusten Entwicklung erweitert, was im Übrigen zum hohen Standardniveau des Herausgebers Burhoff seit 25 Jahren gehört, sondern durch Hinzuziehung kompetenter Juristen/Coautoren mit frischem Wind erweitert und das Werk nochmal auf ein noch höheres Qualitätsniveau gehoben."



  • von VRLG Dr. Alexander Schäfer, Kaiserslautern, auf "Die Rezensenten"

    "Die Handbücher des pensionierten OLG-Richters, Rechtsanwalts und umtriebigen juristischen Publizisten Detlef Burhoff sind jedenfalls Praktikern des Straf- und Bußgeldrechts bekannt und auch in diesem Blog in den Vorauflagen immer wieder besprochen worden. Inzwischen - wie es der Herausgeber im Vorwort ausführt - erscheinen sie im 25. Jahr und feiern damit ein beachtliches Jubiläum. Anlässlich dessen hat der Herausgeber sein Team erweitert und setzt nun auf eine feste Gruppe von Autorinnen und Autoren aus Justiz und Anwaltschaft, die jetzt mit ihm gemeinsam für den Inhalt der Werke verantwortlich zeichnen. Für das Jahr 2022 wurden die Handbücher zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neu aufgelegt und - wie es schon das Deckblatt verrät - erheblich überarbeitet.

    Wie auch schon der Betrieb seiner vielfrequentierten Internetseite www.burhoff.de zeigt, sind auch die Handbücher davon geprägt, Aktuelles zügig, verständig und instruktiv zu integrieren und aufzuarbeiten. Dadurch wird es ermöglicht auch in Zeiten wie den jetzigen, in denen das Strafverfahrensrecht beständig reformiert wird, "am Ball zu bleiben". Es gibt damit nicht nur eine Zusammenstellung dessen, was neu ist, sondern zugleich eine Einordnung ins Gesamtsystem. Das ergibt sich schon aus der Konzeption der Handbücher, die eben nicht Paragraf für Paragraf kommentieren oder allein nach systematischen Zusammenhängen, ähnlich einem Lehrbuch, Zusammenhänge darstellen. Vielmehr gelingt das Kunststück den Zugriff des Lesers auf eine bestimmte Fragestellung schon durch die Struktur sicherzustellen, indem der Aufbau in etwa einem systematischen und zugleich alphabetischen Schlagwortverzeichnis ähnelt. Damit handelt es sich zugleich um Werke, die nicht nur im Stand sind, den Strafverteidigern, für die es auch sonst das ein oder andere zu jeder Frage des Strafprozesses zu lesen gibt, sondern auch den Justizpraktikern bei Gericht und in den Staatsanwaltschaften praktische Anleitungen zu geben. Das Wichtigste wird in einem Merkkasten vorweggeschickt; etwas kniffligere Gedanken werden grau hinterlegt hervorgehoben. Durch die vielen Beispiele aus der Instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung muss nicht so häufig vom Allgemeinen auf das Spezielle geschlossen werden, was eine sicherere Orientierung ermöglicht.

    Im Handbuch zum Ermittlungsverfahren wird vieles, das für das gesamte Strafverfahren von Bedeutung ist schon besprochen, beispielsweise das Gebührenrecht der Strafverteidigung. Einen zu Recht wichtigen Stellenwert im Handbuch hat die Untersuchungshaft und die damit verbundenen Rechtsbehelfe sowie die verdeckten Ermittlungsmethoden der StPO (verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung usw.). Das Thema Akteneinsicht wird typischerweise auch bereits im Ermittlungsverfahren virulent und ist manchmal streitig. Auf die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens wird dabei bereits eingegangen. Ebenfalls bereits in diesem Band werden die Verteidigerrechte und das Recht der Pflichtverteidigung besprochen.

    Der Band zur Hauptverhandlung umfasst die kritischen Punkte Ablehnung von Gerichtspersonen, insbesondere der Richter; Verständigung im Strafverfahren; Beweisaufnahme inklusive Beweisantragsrecht; Rechtsmittel (Berufung und Revision) und v.a. deren Durchführung. Dabei wird nicht nur der Gesetzeswortlaut ausgewertet und kommentiert, sondern von Situationen aus gedacht, die sich so nur in Praxis ergeben.

    Der Stand von Literatur und vor allem Rechtsprechung wurde bis Mitte 2021 berücksichtigt und eingearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet wurde beispielsweise das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO vom 25.06.2021.

    Die neuen Handbücher sind für 129,- Euro (Ermittlungsverfahren) bzw. 119,- Euro (Hauptverhandlung) zu erwerben. Auch ein Doppelpackangebot für 199,- Euro wird es geben. Das kann man einen guten Deal nennen. Empfehlung!"


zurück zur Übersicht


Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".