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Rezensionen: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 10. Auflage

  • von RiAG Dr. Axel Deutscher, Bochum, aus StraFo 2024, 483

    Die strafrechtliche Hauptverhandlung ist ein dynamisches Geschehen, bei dem sich den beteiligten Juristen häufig verfahrensrechtliche Fragestellungen auftun, die rasches Handeln erfordern. Ein Hilfsmittel ist der verbreitet benutzte Praxis-Kommentar von Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO. Hier muss aber erstmal die richtige Stelle gefunden werden und Hinweise für die praktische Problembehandlung fehlen. Diese Lücke füllt das seit nahezu 30 Jahren bewährte Werk von Burhoff zur Hauptverhandlung auf. Wie in den anderen Büchern von Burhoff auch werden alle Fragen der Hauptverhandlung mittels alphabetisch geordneter Stichwörter dargestellt. Damit ist ein sofortiger Zugriff auf den einschlägigen Fragenkreis gewährleistet. Bereits in der Vorauflage hat Burhoff vier erfahrene und sachkundige Mitautoren in die Bearbeitung eingebunden. Diese haben sich nahtlos in das Burhoffsche Darstellungssystem eingefunden. Nennenswerte Unterschiede zwischen den Autoren hinsichtlich der Stoffaufbereitung und der Darstellungstiefe sind nicht zu erkennen - durchaus keine Selbstverständlichkeit bei Werken mit mehreren Autoren.

    In der nun vorliegende 11. Auflage wurden die seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen eingearbeitet. Das betrifft vorrangig Änderungen im Beweisantragsrecht, der notwendigen Verteidigung und im Bereich des der Überwachungsmaßnahmen der §§ 100a ff. StPO. Auch die sich aus seit 1.4.2024 geltenden verfahrensrechtlichen Vorgaben des CannabisG wurden bereits berücksichtigt. Die Bearbeitung befindet sich auf den neuesten Stand, es wurden seit der letzten Auflage über 600 (!) neue Entscheidungen eingearbeitet. Querverweise auf andere Stichworte erleichtern die Arbeit wie ein Vielzahl an Verfahrenshinweisen und Antragsmustern.

    Inhaltlich wurde das hohe Qualitätslevel durchgehend aufrechterhalten. Besonders praxisrelevante Bereiche erfahren eine breiteangelegte Bearbeitung. So umfasst die Abarbeitung des Komplexes "Ablehnung" von Burhoff alle nur denkbaren Fragen einschließlich umfangreicher Aufstellungen (Befangenheit "bejaht/verneint") zu einschlägigen Fällen aus der Rechtsprechung und Tipps zur praktischen Handhabung. Gleiches gilt für den fehleranfälligen Bereich der Absprachen/Verständigungen und dem Beweisantragrecht sowie die umfangreiche, zusammenhängende Bearbeitung der Beweisverwertungsverbote. Den Komplex "Pflichtverteidigung" hat Hillenbrand fachkundig aufbereitet. Auch die Rechtsmittel der Berufung und der Revision werden behandelt, wenngleich insoweit vorrangig das parallel ebenfalls aktuell in Neuauflage erschienene Handbuch von Burhoff zu Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen erste Wahl ist.

    Angesichts der Güte des Werks erlaubt sich der Rezensent nur eine Anregung: Seit der Reform 2017 sind Fragen der Einziehung zentraler Teil der Hauptverhandlung geworden. Dabei besteht eine besondere Verzahnung von materiellem Recht und Verfahrensrecht. Gemessen daran sind die recht knappen Ausführungen zur Einziehung/(vorläufigen) Sicherstellung noch ausbaufähig. Einige gebührenrechtliche Hinweise hierzu wären auch sinnvoll. Das ist allerdings Nörgeln auf hohem Niveau.

    Da Werk richtet sich naturgemäß in erster Linie an Strafverteidiger. Aber auch Richter und Staatsanwälte profitieren ebenso davon. Es wird von Situationen berichtet, in denen erst der Verteidiger und dann der Vorsitzende den "Burhoff" auf den Tisch vor sich hingelegt haben. Der hier und da von Richterseite zu hörende Einwand, mit solchen Büchern werde Verteidigern geholfen, Richtern das Leben schwer zu machen, verkennt schlicht und einfach den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung für alle Verfahrensbeteiligten.

    Festzuhalten bleibt: Jedem Strafverteidiger sind die Anschaffung und stetige Benutzung dieses Werks dringend anzuraten, am besten in Kombination mit den anderen Handbüchern zum Ermittlungsverfahren und zu den Rechtsmitteln.

    RiAG Dr. Axel Deutscher, Bochum




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