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Rezensionen: Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr, 4. Auflage

  • Von RiAG Dr. Benjamin Krenberger, auf „Die Rezensenten“.

    „Das Handbuch von Burhoff zu den Messverfahren ergänzt die aus seiner Feder stammenden Titel zum Verkehrsrecht und liegt inzwischen in vierter Auflage vor. Über 800 Seiten sind den inhaltlichen Ausführungen vorbehalten, welchen anschließend noch ein Teil mit Arbeitshilfen folgt, die ebenfalls fast 300 Seiten umfassen. Enthalten sind ein Rechtsprechungslexikon (in alphabetisch sortierten Stichworten) und die Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern.

    Im Hauptteil findet der Leser drei große Abschnitte vor, wovon der erste (§ 1) den Messverfahren gewidmet ist, der zweite (§ 2) medizinische Aspekte umfasst und der dritte (§ 3) typische Rechtsfragen in Zusammenhang mit gemessenen Verkehrsverstößen beinhaltet.

    Im ersten Teil findet man dann ganz klassisch Unterkapitel zum Abstandsmessverfahren und zu den verschiedenen Messsystemen für die Geschwindigkeit, dazu zur Rotlichtüberwachung und zum gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die einzelnen Kapitel beschreiben verschiedene Messsysteme, Anforderungen und Problempunkte. Bei den Rotlichtverstößen hätte ich mir (wahlweise in § 1 oder § 3) noch Ausführungen zu der Problematik des Auf-/Abrundens gewünscht, wenn die Messanlage auch die zweite Nachkommastelle berücksichtigt und dann ab 1,05 Sekunden auf 1,1 Sekunden aufrundet. Hierzu gibt es bislang kaum Rechtsprechung, aber die neueren Messgeräte arbeiten teilweise mit dieser Genauigkeit. Vielleicht eine Anregung für die Folgeauflage?

    Flankiert werden die Ausführungen in § 1 noch von zwei einleitenden allgemeinen Kapiteln, in welchen sich die (technischen) Autoren zu allerlei rechtlichen Schlussfolgerungen hinreißen lassen, die angesichts von § 3 des Buches weder erforderlich, noch vollständig belastbar sind. Für meinen Geschmack sollte das Herausgeberteam in der Folgeauflage darauf achten, dass die Trennung zwischen technischen und rechtlichen Ausführungen wieder klarer vorgenommen wird.

    Das Kapitel zu den medizinischen Aspekten gefällt mir nach wie vor am besten, da hier sehr schön der morphologische Bildvergleich beschrieben wird und so der Befürchtung Einhalt geboten wird, es würde sich hier um eine Art Kaffeesatzlese, nur mit Pixeln, handeln. Insbesondere der wichtige Hinweis darauf, dass diese Art der Begutachtung gerade keine Merkmalshäufigkeiten liefern kann (und diese aufgrund des Gutachtenstyps auch gar keine Rolle spielen können), sollte Pflichtlektüre für alle Juristen sein, die sich mit Ordnungswidrigkeiten befassen. Bei der Frage der notwendigen Einhaltung von Warte- und Kontrollzeit bei der Atemalkoholmessung hätte ich mir einen besseren Konnex zwischen den Ausführungen S. 627 f. und S. 725 gewünscht, damit der Leser klar erkennen kann, ob diese Zeiten nun einzuhalten sind und was (technisch / rechtlich) die Folge ist, wenn dies nicht der Fall ist.

    Die rechtlichen Ausführungen in § 3 werden von Burhoff gewohnt souverän mit der von ihm bekannten hohen Nachweisdichte geführt. Wie immer würde ich an der einen oder anderen Stelle etwas anders schreiben oder differenzierter behaupten, aber das sind Kleinigkeiten oder Darstellungsvorlieben, die nichts an der hohen Qualität der Ausführungen ändern.

    Auch die Neuauflage bietet dem Rechtsanwender viele nützliche Informationen, teilweise auf engem Raum verdichtet, aber dennoch verständlich. Die Verknüpfung zwischen Technik und Recht könnte noch erhöht werden, indem ein einheitliches Randnummernsystem eingeführt und dann in den jeweiligen Unterkapiteln wechselseitig verwiesen wird.“



  • von RA Heiko Urbanczyk, Coesfeld aus StraFo 2017, 303

    „Die Kehrseite zunehmender Spezialisierung im Anwaltsberuf ist die Tatsache, dass neben dem juristischen Wissen gewisse technische Grundkenntnisse immer selbstverständlicher werden. Es macht schon was her, wenn ein Verkehrsrechtler damit werben kann, sich in Messtechnik auszukennen. Die Konkurrenz schläft nicht. Dies wollen Detlef Burhoff und Hans-Peter Grün wohl verdeutlichen, wenn sie in der aktuellen 4. Auflage von „Messungen im Straßenverkehr“ feststellen: „Der Rechtsanwalt, der in straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren verteidigt, muss sich vor allem auch mit Messverfahren auseinandersetzen, vor allem auch mit den technischen Fragen. Erst deren Kenntnis ermöglicht eine sachgerechte Verteidigung. Eine hohe Sachkompetenz des Verteidigers in diesem Bereich ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.“

    Seit der ersten Auflage des Handbuches im September 2007 sind nicht nur zehn Jahre vergangen. Es ist auch gute 400 Seiten stärker geworden durch Aufnahme immer neuer Inhalte. Deren Praxisbedeutung ergibt sich laut Herausgebern bereits daraus, dass sie den Anregungen der Handbuchnutzer gefolgt sind. Die 4. Auflage bezieht vor allem die Kritik an der fortdauernden Geheimhaltung der Funktionsweise durch Gerätehersteller, Anwender und Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ein bei gleichzeitiger Aufweichung der Prüfungskriterien. Das neue Konformitätsverfahren bringe Neuerungen und Unsicherheiten mit sich. Diese können nach Ansicht der Herausgeber jedoch ebenso neue Ansatzpunkte für die Verteidigung mit sich bringen.

    Das Massengeschäft der Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie Rotlichtverstöße findet hier ebenso Niederschlag wie die damit verbundene Problematik der Täteridentifikation und schließlich das recht spezielle Verkehrsrechtsgebiet der Messungen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.

    Didaktisch und praktisch ist das Werk gut aufgebaut. Im Vordergrund steht auf Wunsch der Autoren das technische Wissen. Dennoch halten sich der technische Teil (Hans-Peter Grün und Kollegen von der VUT Sachverständigengesellschaft mbH) und der rechtliche Teil (Richter OLG a.D. und RA Detlef Burhoff) nach dem Seitenumfang von jeweils 500 bis 600 Seiten die Waage.

    Grundlagenkenntnisse, wie z.B. zur Rechtsprechungsfigur des standardisierten Messverfahrens, der Bedeutung der nach wie vor hart umkämpften Lebensakte und Rohmessdaten und nicht zuletzt das Zulassungsverfahren für die Überwachungsgerätschaften sind in der Darstellung nicht so schwer für einen Juristen nachzuvollziehen, wie der Leser zunächst befürchten dürfte. Tiefe Erkenntnis wird der Verkehrsrechtler aus Zahlenkolonnen wie auf Abb. 1, S. 101 (Rohmessdaten) selten gewinnen. Jedoch zu sehen, worüber die Sachverständigen brüten und zu verstehen, warum diese Daten für eine sachgerechte Verteidigung benötigt werden, ist in jedem Fall hilfreich, um ein Sachverständigengutachten nachvollziehen oder die richtigen Fragen / Beweisanträge in der Verhandlung stellen zu können. Zumal die Sachkompetenz spätestens im Hauptverhandlungstermin zur Bußgeldsache ausgestrahlt werden sollte, in dem um die Einsicht in entsprechende Daten gekämpft werden muss. Nicht selten, eher regelmäßig wird der Vorsitzende nämlich dezent mit seiner „praktischen Erfahrung“ bei einer Messung prahlen, Vorgänge für „idiotensicher“ und „beeindruckend genau“ erklären. Wer die Fehlerquellen nicht kennt, ist als Verteidiger zum Schweigen verdammt, wo Widerspruch nötig wäre.

    Ob sich das Buch für den im Berufsalltag stehenden Kollegen als fachgerichtete Bettlektüre von Seite 1 bis Seite 1.113 eignet, sei dahingestellt. Interessant wird es jedenfalls ab dem Zeitpunkt, wenn der Mandant die Unterlagen beibringt, aus denen sich das konkrete Mess- oder Überwachungsgerät sowie die Art des vorgeworfenen Verstoßes ergibt. Nun kann der Leser anhand hersteller- und gerätebezogener Kapitel konkret einsteigen und prüfen: Was für ein Gerät liegt vor? Wie funktioniert es technisch und wie ist es dazu praktisch zu bedienen? Was sind generelle Schwachstellen und gibt es bereits einschlägige Rechtsprechung? Welche Beweismittel und Unterlagen benötige ich zur sachgerechten Bearbeitung des konkreten Mandats? Das Vorhandensein eines VUT-Prüfschemas für Messungen im standardisierten Messverfahren, das sich an den BGH-Anforderungen orientiert (S. 17), ebnet den Weg ins Detail. Alternativ kann das konkrete Messverfahren auf der Idiotenwiese samt Unterstichwörtern innerhalb Sekunden gefunden werden, und zwar einschließlich der eigens ausgewiesenen Spezialchecklisten.

    Wer unentschlossen ist, sollte beispielhaft einen Blick in die Rotlichtüberwachung werfen. Mustergültig wird das Allgemeine erörtert, wie z.B. technische Daten und Statistiken oder der dankenswerte Hinweis, dass die Beobachtung eines Rotlichtverstoßes durch einen Zeugen oder einen einfachen Videofilm selbstverständlich kein standardisiertes Messverfahren darstellt. So idiotensicher manche Messverfahren sein sollen, so idiotensicher bekommt der Rechtsanwalt hier die technischen Funktionen dargestellt, wie z.B. das verbreitetste Rotlichtüberwachungssystem Traffiphot III von Jenoptik. Es beginnt beim Gehäuse und dem Messeinschub sowie den Induktionsschleifen und ihrer Anordnung. Mithilfe von Beweisfotos wird erläutert, welche Messdaten dieses zeigt und wie diese durch den Betrachter abzulesen sind (z.B. Sternchen „*“ als Nachweis dafür, dass die Ampel im Zeitpunkt der Fotoherstellung Rot zeigte oder Y1 = 3.02 Sekunden als Dauer der Gelbphase vor Beginn der Rotphase). Weitere Beispielbilder erklären fehlerhafte Beanzeigungen. Beispiele für ordnungsgemäße Messungen gibt es im Zusammenhang mit anderen Messgeräten ebenso wie Hinweise auf brauchbare Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Systemen unmittelbar bei der Gerätedarstellung.

    Der Verfasser dieser Zeilen kann nicht für sich in Anspruch nehmen, technisch bewandert zu sein und sträubt sich eigentlich davor, sich vorauseilend derartige Kenntnisse anzueignen. Wenn der Verfasser nach der Lektüre zu Traphiphot III jedoch sagen kann: „Ich habe das verstanden, und es war spannend das zu lesen und sich anzueignen“, dann ist dem für das Kapitel zuständigen Autoren Dipl.-Ing. Detlev Groß nur zu gratulieren, wie er technischen Sachverstand didaktisch auf das Niveau eines leidenschaftlichen Nichttechnikers runterbrechen konnte. Die Naturwissenschaftler der „Blitzerbibel“ haben wahrlich verstanden, wo sie ihre juristisch durchbildeten Leser abholen müssen.

    Wer sowieso weiß, wo seinen Anwaltskollegen der Schuh drückt, ist der frühere OLG-Richter Detlef Burhoff. Seine Ausarbeitung zu den Rechtsfragen bei Messfragen dürfte ihm angesichts der weit umfangreicheren Werke zu OWi- und Strafsachen leicht gefallen sein. Notwendigerweise sieht Burhoff daher seinen Anteil als grobe Übersicht, die ggf. in den übrigen Werken zu vertiefen ist. Gleichwohl vermisst der Leser hier beim ersten (und auch dritten Zugriff) nichts. Schlaglichter, die den Praktiker selbst dann zum Lesen einladen, wenn er andere Stichworte sucht, sind Exkurse wie die „Rechtfertigungsgründe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung“ (S. 691 f.) oder zu Umständen, die einen tatrichterlichen Rückschluss auf Fahrlässigkeit und Vorsatz des Tempoverstoß‘ zulassen.

    Eine recht amüsante Kundenrezension auf amazon.de zur 3. Auflage bringt es auch für diese 4. Auflage auf den Punkt: „Das Buch ist brauchbar für Rechtsanwälte und Sachverständige bei Geschwindigkeitsübertretungen. Für Leihen [sic!] nicht brauchbar.“ Stimmt. Leihen sollte es sich der Fachmann nicht, sondern für das Tagesgeschäft möglichst selbst erwerben.“



  • von RiAG C. Krumm in NZV 2017, 172

    Welche Standardliteratur braucht ein verkehrsrechtlich orientierter Anwalt wirklich? Etwas zur Unfallschadensbearbeitung, etwas zum Autokauf, je ein Buch zu Straf- und OWi-Recht und schließlich ein Werk, das die gängigen Messverfahren behandelt, ihre Funktion und mögliche Fehlerquellen aufzeigt. Idealerweise soll letzteres auch noch die technischen Fragen in juristische Darstellungen zur Thematik einbetten, damit technisches Wissen nicht "nur so in der Luft hängt". Genau das bietet "Messungen im Straßenverkehr", herausgegeben von Burhoff und Grün. Beide sind in der juristischen Fachliteratur hinreichend bekannt: Burhoff als Rechtsanwalt und ehemaliger OLG-Richter, Grün als ehemaliger Polizist, Sachverständiger und vor allem Kopf des Sachverständigenbüros VUT. Diese und ein Team von 14 weiteren Autoren stellen in dieser 4. Buchauflage auf über 1100 Seiten alles rund um Messungen im Verkehr dar.

    Zunächst geht es dabei in dem Buch mit allgemeinem Wissen zu Messungen los. So wird etwa das Eichrecht - soweit nötig dargestellt, der Begriff der Rohmessdaten erörtert und die Datenintegrität und -authentizität erklärt. Sodann finden sich erwartungsgemäß zunächst Darstellungen zu den Geschwindigkeitsmessungen. Alle wichtigen Messverfahren werden von den Autoren durchlaufen, so natürlich auch Poliscan, Traffistar und ES 3.0. Ebenso werden die üblichen Rotlichtüberwachungsanlagen und die gängigen Abstandsmesssysteme vorgestellt. Auch die AAK-Messung wird dargestellt, was konsequent erscheint. Warum dann allerdings in einem Buch über Messungen auch Fragen von Sozialvorschriften und Ladungssicherung enthalten sind, ist sicher manchem neuen Leser nicht ganz klar. Sicher liegt dies an der Buchentwicklung. Das Buch war in den ersten beiden Auflagen deutlich dünner konzipiert und auf die Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße konzentriert worden. Trotz gleichbleibenden Titels befasst sich das Buch nunmehr mit nahezu allen praxisrelevanten Technik- und Sachverständigenfragen. Das Niveau der Darstellungen ist hoch - erfreulicherweise schaffen es aber alle Autoren auch dem "Nichttechniker" die einzelnen Sachverhalte nahezubringen. Hierbei sind etwa die Darstellungen zu ProViDa zu nennen, die die einzelnen Geschwindigkeitsmessmethoden mit diesem System nicht nur ausführlich erklären, sondern dem Leser auch durch Einzelprints aus Messvideos einen tatsächlichen Eindruck von der jeweiligen Problematik vermitteln.

    Schließlich auch interessant für den Leser sind dann noch die Ausführungen zu rechtsmedizinischen Fragen der Bildbegutachtung und der Atemalkoholproblematik. Gerade die Ausführungen von Bellmann und Brückner zu den morphologischen Bildgutachten sollten Verteidiger eingehend studieren, um an dieser Stelle mit geeigneten Fragen gerichtlich eingeholte Gutachten überprüfen zu können. Nach all diesen Sachverständigenausführungen finden sich schließlich noch fast 200 Seiten zur juristischen Einordnung des technischen und medizinischen Wissens. Zudem werden in diesem Zusammenhang von Burhoff selbst immer wieder anzutreffende Problemfelder (etwa Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren, Akteneinsichtsrecht, Rechtsbeschwerde) erläutert. Alles dies geschieht in der Akribie und Praxisnähe, für die Burhoff auch aus seinen übrigen Veröffentlichungen bekannt ist. Es schließt sich dann noch ein fast 100seitiges Rechtsprechungslexikon an. Der (i. d. R. anwaltliche) Leser ist damit insgesamt technisch, medizinisch und schließlich auch juristisch für eine ordnungsgemäße Verteidigung gewappnet.

    Am Ende des Buches ist dann noch eine Übersicht über die Richtlinien zur Geschwindigkeitsmessung enthalten - diese weichen in den einzelnen Bundesländern bekanntlich voneinander ab, so dass eine solche Zusammenstellung durchaus sinnvoll ist.

    Die Darstellung im Buch sind sehr leserfreundlich: Es finden sich vereinzelte Fettungen im Text, viele gliedernde Überschriften, zahlreiche Schaubilder und (Mess-)Fotos und schließlich vor allem endlos viele Tipps und Hinweise. Das Buch ist so uneingeschränkt demjenigen zu empfehlen, der wirklich in die Materie der Messungen eintauchen will. Ob letztlich dies alles wirklich für jeden Leser notwendig ist, muss der Käufer für sich entscheiden. Immerhin finden sich auch ähnliche, qualitativ hochwertige aber eben auch kürzere Darstellungen zu Messverfahren und damit zusammenhängenden Fragen in anderen OWi-Büchern. Trotzdem ist "Messungen im Straßenverkehr" als sicher ausführlichstes Werk zu der Thematik ein Muss für jeden Fachanwalt Verkehrsrecht und sonst ambitionierten Verkehrsrechtler.




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