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Rezensionen: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge 1. Auflage

  • Von RiLG Antonietta Rubino, aus Rista 6/2016, 21

    "Nach dem Urteil ist noch lange nicht Schluss: Mit diesem praxisnahen Ratgeber bilden die Herausgeber ein "Quartett" neben den drei bereits bestehenden Werken "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und "Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe". Der vierte und diese Handbuchreihe abschließende Band befasst sich mit den Verfahrensstadien und mit Fragen, die nach dem Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren oder Rechtsmittelverfahren anstehen. Dazu gehören Bewährungsfragen, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung sowie Strafvollstreckung und Straf-/Maßregelvollzug. Der Leser findet ferner Informationen zu den Themen Daten, Register und Medien. Auch Gnade, Opferentschädigung und Vergütung/Kosten werden behandelt. Der Komplex "Personen- und Berufsgruppen" informiert z. B. über Folgen für den Verurteilten wie Abschiebung oder Entziehung der Betriebserlaubnis. Bei dieser Themenvielfalt verwundert es nicht, dass weitere 26 Bearbeiter - u. a. Richter, Rechtsanwälte, ein Professor und ein Rechtspfleger - an dem Werk mitgewirkt haben, darunter zahlreiche Juristen aus NRW. Eingeteilt ist das Buch in 10 große Themenkomplexe, die in ABC-Form dargestellt werden und dadurch ermöglichen, Ausführungen schneller zu finden. Der Kasten "Das Wichtigste in Kürze" verschafft zudem einen zügigen Überblick über die wesentlichen Informationen zu dem jeweiligen Themenbereich. Das Buch wendet sich primär an den - erfahrenen oder neu eingestiegenen - Strafverteidiger, aber auch an den Rechtsanwalt, der nicht häufig mit Strafsachen befasst ist. Das zeigen insbesondere die Hinweise zur Verteidigungstaktik, Checklisten und Mustertexte. Das Handbuch soll aber auch als Arbeitshilfe für Richter und Staatsanwälte dienen. So findet das mit Bewährungssachen befasste Gericht oder Mitglied der Strafvollstreckungskammer nicht nur einen - insbesondere für den Dezernatswechsler - hilfreichen Überblick über diese Materie, sondern auch Literaturhinweise zur Vertiefung. Für die Strafvollstreckungskammer bietet das Buch darüber hinaus Ausführungen zur Führungsaufsicht und zur Aussetzung der Reststrafe. Ein Praktikerbuch, das viele Themen, die der Jurist nicht aus dem Studium oder dem Referendariat kennt, in sich vereint und das angenehm übersichtlich gestaltet ist."

  • aus der Kanzlei Freyschmidt, Berlin, in Berliner Anwaltsblatt 2016, 271

    "In erster Auflage ist nun das Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge erscheinen und schließt die Reihe "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und "Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe".

    Das Werk widmet sich all dem, was "nach dem Urteil kommt" und damit ebenso in den Aufgabenbereich eines Strafverteidigers als Beistand des Beschuldigten fällt wie die Vertretung im Ermittlungs-, im Haupt- sowie im Rechtsmittel-und/oder Rechtsbehelfsverfahren.

    Ausführungen finden sich zu allen Fragen, die sich an eine Verurteilung oder auch an einen Freispruch anschließen können - von Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung über Berufsverbot und Fahrer-laubnisrecht bis hin zu Entschädigungsfragen nach dem StrEG.

    Trotz ihrer herausragenden Bedeutung insbesondere für den Mandanten wurde die strafrechtliche Nachsorge in der juristischen Fachliteratur bisher eher "stiefmütterlich" behandelt. Die Neuerscheinung ist in ihrem Bereich insofern bisher einzigartig.

    Kompakt und umfassend zugleich werden hier in einem einzigen Werk alle denkbaren Fragestellungen auf diesem Themengebiet beleuchtet und einer praktischen Lösung zugeführt.

    Die Darstellung wurde wie gewohnt in alphabetischer Reihenfolge fortgeführt, wodurch ein schneller Zugriff auf die gesuchten Themengebiete ermöglicht wird. In jedem Abschnitt finden sich zudem wertvolle Hinweise für den Verteidiger, was in dem jeweiligen Zusammenhang besonders zu beachten oder für den Mandanten besonders wichtig ist.

    Gerade für die praktische Tätigkeit eines Strafverteidigers ist das Werk von besonderer Bedeutung und stellt eine unverzichtbare Arbeitshilfe dar.

    Ein hervorragendes Handbuch, welches in keiner strafrechtlichen Kanzlei- oder Dezernatsbibliothek fehlen darf."

  • von RA Christian Lorenz, aus StraFo 2016, 217

    „Die Burhoff´schen Praxis-Handbücher zum Ermittlungsverfahren, zur Hauptverhandlung und zu den Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen haben eine ausgesprochen sinnvolle Erweiterung erfahren: Gemeinsam mit RA Peter Kotz hat RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., das Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge herausgegeben, es soll den Praktiker bei all dem, was „nach dem Urteil“ zu tun ist, unterstützen. Mitgewirkt hat ein Team von 24 Autoren, darunter Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger sowie aus der Verwaltung, die jeweils besonderen Bezug und besondere Expertise zu ihrem jeweiligen Themengebiet vorweisen können.

    Das Handbuch ist in zehn Kapitel untergliedert, innerhalb der einzelnen Kapitel sind die Themen wie immer alphabetisch geordnet. Die aus den drei anderen Handbücher bekannten Blickfänger „Hinweise für den Verteidiger“ und „Das Wichtigste in Kürze“, bei umfangreichen Stichwörtern vorangestellt, findet der Leser auch im neuen Handbuch. Im Kapitel A werden Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung behandelt, Kapitel B beschäftigt sich mit der Vollstreckung von Strafen und Maßregeln und umfasst neben Freiheitsstrafen und Geldstrafen z.B. auch die Vollstreckung eines Berufsverbots, die Zurückstellung nach §35 BtMG, die Führungsaufsicht, die Vollstreckung in Jugendstrafsachen sowie die Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB. Kapitel C behandelt Vollzugsfragen und ist wiederum in die Themenbereiche Maßregelvollzug und Strafvollzug unterteilt, wobei besonderes Gewicht auf die speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten gelegt wurde. Bei der ersten Befassung mit dem Handbuch mag die Aufteilung von bestimmten Schlagworten, etwa zu „Maßregeln“ oder „Fahrerlaubnis“, auf mehrere der genannten Kapitel zunächst nicht ganz einleuchten, sie ist aber dogmatisch richtig und dient letztlich der Übersichtlichkeit, hat der Leser die Kapiteleinteilung einmal verinnerlicht, im Notfall hilft der kurze Blick ins Inhaltsverzeichnis. Es folgt Kapitel D „Daten“, in dem die Verfasser kurz das Gebiet der Nachsorge verlassen und (weniger ausführlich als im Handbuch für das Ermittlungsverfahren) u.a. die Voraussetzungen für die Gewinnung und Verwendung von Daten im Ermittlungsverfahren  (z.B. die erkennungsdienstliche Behandlung nach §81b StPO) erläutern, um sich dann wiederum der Nachsorge zuzuwenden und u.a. die Datengewinnung im Strafvollzug sowie den Aufbewahrungsfristen, der Datenlöschung und den damit einhergehenden Fragen der Dokumentations- und Informationspflicht sowie datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Bundes- und Landesrecht und diesbezüglichen Rechtsschutzmöglichkeiten zuzuwenden. Im Kapitel E finden sich ausgesprochen lesenswerte Erläuterungen zum Bundeszentralregister, Erziehungsregister und Fahreignungsregister. Nicht zuletzt wegen der unübersichtlichen Formulierung des BZRG ist oft zu beobachten, dass auch bei erfahrenen Praktikern Unsicherheiten bei Fragen von Betroffenen nach der (Nicht-) Aufnahme von Verurteilungen (in Deutschland oder im EU-Ausland) in ein Führungszeugnis oder zu Tilgungsfristen bestehen, obgleich dies bekanntlich erhebliche Auswirkungen für den Betroffenen haben kann. Diese Fragen werden ebenso wie das System der „Flensburger Punkte“ umfassend und anhand von Beispielen erläutert. Als ebenso lesenwert erachtet der Rezensent das folgende Kapitel F „Medien“, das den Einfluss der Medien auf das Strafverfahren, Handlungsmöglichkeiten des Verteidigers sowie Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigers und der Justiz behandelt. Insbesondere die Darstellung psychologischer Phänomene bei der Wahrnehmung der (Medien-) Öffentlichkeit sowie die Hinweise für den Verteidiger, ob, wann und wie er mit Medienvertretern kommunizieren sollte, sind ausgesprochen instruktiv. Es schließt sich das (kurze) Kapitel G „Gnade“ an, in dem die  unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zum Gnadenverfahren erläutert werden, wobei insbesondere die Darstellung der materiellen Fragen des Gnadenerweises viele Argumentationshilfen für künftige Gnadengesuche liefert. Im Kapitel H beschäftigen sich die Verfasser mit den Auswirkungen von strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen auf bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Beamte, Soldaten sowie auf bestimmte Personengruppen wie Ausländer, Gewerbetreibende, Jäger, dazu werden Fragen des Familienrechts und (erneut) Fragen des Fahrerlaubnisrechts behandelt, diesmal für die verwaltungsrechtlichen Folgen strafrechtlicher Verfahren. Die Darstellung von verschiedenen Nachsorge-Konstellationen in Bezug auf die Fahrerlaubnis wie „Fahrt unter Alkohol unter 1,1 Promille“ oder „Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften“ in übersichtlichen Schaubildern (unterteilt in Verfahrensgang, Anwaltliche Maßnahmen und Rechtsmittel) verdient besondere Beachtung, erlaubt sie doch die schnelle Orientierung über den Verfahrensstand und mögliche Aktivitäten. Mögliche Auswirkungen von Strafverfahren für bestimmte Berufsgruppen kann sich der Praktiker mit dem Handbuch nochmals in Erinnerung bringen, bergen sie doch erhebliche Haftungsrisiken für den Rechtsanwalt. Auch für den Fall des bereits eingetretenen Schadens bietet das Handbuch im selben Kapitel unter dem (relativ kurzen) Stichwort „Rechtsanwalt, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen“ erste Hilfe. Im vorletzten Kapitel I geht es um Entschädigungsfragen nach dem StrEG, Opferentschädigung und  zivilrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten. Die Hinweise zu den sozialrechtlichen Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes erlauben zumindest einen Einstieg in diese Materie, gleiches gilt für die Behandlung zivilrechtlicher Ansprüche Dritter gegen den Mandanten (inkl. der Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung), in beiden Fällen wird man angesichts der Komplexität der Rechtsgebiete schnell auf andere, spezifischere Literatur ausweichen müssen. Umfassend sind hingegen die Erläuterungen zu den StrEG-Ansprüchen, die die sonst meist im Annex von StGB-Kommentaren zu findenden rudimentären Ausführungen um Längen übertreffen. Aus Sicht des Rezensenten ersetzen diese Abschnitte die Anschaffung eines StrEG-Kommentars vollständig und bieten zudem noch ausführliche  Antragsmuster. Im letzten Teil behandelt Burhoff selbst die Themen Vergütung und Kosten, wobei – man rufe sich den Buchtitel in Erinnerung – nicht das komplette RVG dargestellt werden soll. Also finden sich im Kapitel J, das der diplomierte Rechtspfleger Joachim Volpert bearbeitet hat, der mit Burhoff bereits den RVG-Kommentar zum Straf- und Bußgeldverfahren verfasst hat, auf rund 140 Seiten u.a. Erläuterungen zu den Gerichts- und Verfahrenskosten, zum  Klassiker „Kostenfestsetzung bei Teilfreispruch“, zu Kostenfestsetzungsfragen, anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen sowie zu Gebühren im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsverfahren.

    Mit seiner Ausrichtung hat das Handbuch – soweit es der Rezensent überblickt – auf dem Markt der strafrechtlichen Fachliteratur tatsächlich eine Exklusivposition. Viele der enthaltenen Informationen können zwar auch StPO-, StVollzG- und anderen Kommentaren entnommen werden, zahlreiche Fragestellungen lassen sich aber mit der üblicherweise in der Handbibliothek vorhandenen strafrechtlichen Fachliteratur nicht oder zumindest nicht umfassend beantworten. Wie bei den anderen Burhoff´schen Handbüchern macht es auch hier wieder Spaß, ohne konkreten Fallbezug „einfach so“ darin zu schmökern. Eine klare Kaufempfehlung!

    RA Christian Lorenz, Berlin



  • von Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt auf „Die Rezensenten

    "Dieses Werk erscheint neu im ZAP-Verlag und wird herausgegeben von den Rechtsanwälten Burhoff/Kotz. Thematisch befasst es sich mit dem, was der Verteidiger nach dem Strafverfahren zu tun hat. Es befasst sich also mit dem, was „nach dem Urteil kommt“. Auch hier ist der Verteidiger gefragt und gefordert. Die Herausgeber sprechen im Vorwort vollkommen zu Recht davon, dass der Rechtsanwalt nicht bloß Vertreter des Mandanten ist, sondern auch dessen Beistand. Und als Beistand ist es seine Aufgabe, den Mandanten vor weiteren negativen Auswirkungen aufgrund des Urteils zu bewahren bzw. ihn zumindest entsprechend aufzuklären und zu beraten. Man möchte sagen, dass es endlich Autoren gibt, die die große Lücke in der strafrechtlichen Literatur erkannt haben und gegen diese etwas tun wollen. Zwar gibt es hierzu sicherlich Literatur, aber nicht zusammengefasst in einem Buch.

    Zwei Dinge prägen das Handbuch aus meiner Sicht. Diese kennt man schon aus den anderen Werken der Reihe (z.B. Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung etc.): Die alphabetische Darstellung nach Stichworten sowie die umfangreichen Muster.

    Die Darstellung in Stichworten ist freilich wieder Geschmackssache. Einerseits weiß man, wo man die Problemkomplexe nachschlagen kann, andererseits muss man aber auch festhalten, dass hier unter Umständen ein mitunter nervenaufreibendes Hin- und Herblättern durch Querverweise erforderlich wird, wenn in den jeweiligen Stichworten wieder auf andere verwiesen wird. Dies gilt vordergründig für den Themenkomplex Fahrerlaubnis, der sich in eine Vielzahl von Unterpunkten aufteilt. Kritikern ist darin zuzustimmen, dass hier doch eine einheitliche und zusammenfassende Darstellung sinnvoll gewesen wäre. Dann und wann wünscht man sich auch sonst zwangsläufig eine solche einheitliche Darstellung. Auch muss man sich klar darüber sein, dass das Handbuch nicht den typischen Gang des Verfahrens nach Urteil darstellt. Die Darstellung nach Stichworten kann aber auch durchaus konsequent sein, da die Nachsorge selbstverständlich fallabhängig ist und viele Themen nicht auf das konkrete Mandat passen werden. Mich stört diese Gliederung daher nicht wirklich. Eine schemenhafte Gliederung liegt ohnehin dadurch vor, dass der Inhalt des Werkes in zehn Teile von A-J unterteilt ist, beginnend mit Fragen rund um die Bewährung.

    Ansonsten ist auch dieses Handbuch über jeden Zweifel erhaben. Es deckt sämtliche wichtigen Themenkomplexe ab, und zwar so, dass man als Verteidiger auf die Tipps bequem in der Praxis zurückgreifen und den Mandant umfassend beraten kann. Wendet man das Handbuch richtig an, kann man problemlos über den Tellerrand des Strafrechts hinausblicken und auch dem Strafrecht ferne Themen bearbeiten. Schwerpunktmäßig geht es aber natürlich um das Strafrecht und solche Themenkomplexe wie Bewährung oder Strafvollzug und all das, was hiermit zusammenhängt. Interessant fand ich aber z.B. auch die Ausführungen zum Umgang mit den Medien

    Trotz der ansatzweisen Kritik am Aufbau des Handbuches finde ich es inhaltlich wirklich ausgesprochen gut und hilfreich. Das Werk wird sich schnell auf dem Markt etablieren und das nicht nur mangels Konkurrenz, sondern aufgrund inhaltlicher Qualität. Klare Kaufempfehlung!

  • von Rechtsanwalt Ralf Hansen, Düsseldorf, auf www.Juralit.com

    "Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das "Ob"), der Strafvollzug (das "Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B. die Erfassung der Daten in den Registern, der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung und etwa die Erhebung personenbezogener Daten. Mit strafrechtlicher Nachsorge ist das gemeint, was "nach dem Urteil" kommt.

    Das Werk wird von dem Gedanken geleitet, dass die Tätigkeit des Verteidigers mit der Zustellung einer rechtskräftigen Entscheidung nicht beendet ist. Gerade und auch im Rahmen des Strafvollzuges können sich vielfältige Probleme erheben, etwa im Rahmen von Hafterleichterungen oder der Erlassung einer Reststrafe, die ohne Spezialwissen schwer zu "managen" ist. Weitere wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Soweit erkennbar, gibt es derzeit kein vergleichbares Handbuch, dass alle diese Aspekte kompakt in einem Band behandelt. Diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur eher "stiefmütterlich" behandelt. Das Erscheinen es solchen Bandes muss daher begrüsst werden und sei es, dass man es nur im Falle des Falles konsultieren kann.

    Die zu begrüßende Neuerscheinung entspricht vollständig den gewohnten "Burhoff-" Qualität. Sie stellt den "Schlusspunkt" zur bisher bestehenden Trilogie "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar. Das Werk ist in der Tat der derzeit einzige Titel am juristischen Literaturmarkt, der die strafrechtliche Nachsorge auf Stichwortbasis, in ABC-Struktur darstellt.

    Der Aufbau ist allerdings etwas anderes als in den vorstehend genannten Handbüchern. Die Darstellung ist zwar alphabetisch geordnet, aber nach gut gewählten Schwerpunkten sortiert, beginnend mit "Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung", sodann "Vollstreckung von Strafen und Maßregeln", gefolgt von einem Schwerpunkt "Vollzug" und den Schwerpunkten "Daten", "Register", "Medien", "Gnade", "Personen - und Berufsgruppen"; "Fahrerlaubnisrecht", "Opferentschädigung und Ansprüche gegen einen Beschuldigten" sowie "Vergütung und Kosten".

    Die Struktur zeigt, wie umfassend der Band angelegt ist, der erfreulicherweise auch das Fahrerlaubnisrecht und zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Beschuldigten sowie ausländerrechtliche Aspekte einbezieht.

    Zwar richtet sich das Handbuch in erster Linie an Anwälte, aber es ist auch für Richter und Staatsanwälte von Interesse. Der Vorteil des Werkes liegt insbesondere auch darin, dass wenig bekannt und schwer zugängliche Probleme praxisnah aufbereitet werden, die letztlich nur von einem größeren Autorenteam bearbeitet werden können.

    Wie gewohnt enthalten die Ausführungen zahlreiche Praxishilfen, Hinweise, Formulierungshilfen, Checklisten, Schaubilder und Arbeitshilfen, die auch größtenteils zum Download bereitstehen. Selbstredend finden sich auch hier viele Hinweise zur Strategie und Taktik. Literaturhinweise finden sich vor jedem Abschnitt, der die jeweils ergangene Rechtsprechung erschöpfend auswertet. Diese Auswertung erfolgt problembezogen und wird genau an den Punkten einbezogen, in denen sie in der Praxis bei einem Problem eine Rolle spielen. Divergierende Entscheidungspraxis wird jeweils aufgezeigt.

    Die Darstellungen sind untereinander durch Verknüpfungen vernetzt, nehmen aber Doppelnennungen teilweise in Kauf, was letztlich unvermeidlich ist. Wirklich wichtige Informationen werden oft zusammen gefasst. Das Werk hat den Stand von September 2015 und dürfte die strafrechtliche Neuerscheinung des Jahres 2016 sein.

    Das neue Handbuch ist in seinem Bereich richtungsweisend, weil es eine vergleichbare Darstellung bislang nicht gibt. Die Darstellung erfasst sehr viele Details, die in dieser Form bislang noch nie kompakt dargestellt wurden. Ein solches, ganz ausgezeichnetes Handbuch kann nur begrüßt werden!"



  • Von RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf webcritics.de

    "Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP-Verlag erschienen, das sich mit der so genannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen auch einmal aus eventuell vorhandener Rechtsprechung. Das nun vorliegende Handbuch schafft in vielen Bereichen Abhilfe, indem unter verschiedenen Aspekten Themen zusammengefasst und im Detail erarbeitet, aber auch praktische Hinweise und Muster angeboten werden. Das hierfür zusammengestellte Autorenteam ist ausgewogen und besteht aus Vertretern der Justiz, der Anwaltschaft und der Verwaltung.

    Der Inhalt des Werks ist zunächst in zehn Teile A-J untergliedert. Zunächst erwarten den Leser in Teil A die Themen Bewährung, Fahrerlaubnis und Sicherungsverwahrung, dann in Teil B und C die Vollstreckung bzw. der Vollzug von Strafen und Maßregeln. Teil D befasst den Leser mit Daten im Allgemeinen, Teil E dann mit den verschiedenen Registern. Die kleineren Teile F und G thematisieren die Medien bzw. die Gnade, bevor dann in Teil H einzelne Berufsgruppen und das Fahrerlaubnisrecht behandelt werden. Die abrundenden Kapitel I und J widmen sich dem OEG, dem StrEG sowie der anwaltlichen Vergütung und der Kostenfestsetzung.

    Der Aufbau des Handbuchs ist ähnlich wie bei den sonstigen Burhoff'schen Handbüchern, das heißt mit Sortierung nach alphabetisch sortierten Schlagworten. Was bei den sonstigen Handbüchern ganz stimmig erscheint, ist hier aber aufgrund der noch in die Abschnitte A-J vorgenommenen thematischen Unterteilung nicht wirklich nachvollziehbar. Natürlich kann man sich auch an dieses System gewöhnen, aber ein Vorteil gegenüber einem in "normale" Kapitel unterteilten Handbuch erschließt sich mir nicht, eher im Gegenteil. So hätte es z.B. nahe gelegen, alle Fragen zur Fahrerlaubnis thematisch zusammenzufassen, anstelle dies über mehrere Kapitel zu streuen. So muss man letzten Endes immer erst einmal im Inhaltverzeichnis nachschlagen, anstelle wie bislang einfach alphabetisch suchen zu können. Hinzu kommt, dass das Inhaltsverzeichnis und auch das Sachverzeichnis keine Seitenzahlen, sondern nur Randnummern aufweist, was den schnellen Zugriff enorm erschwert, da die Randnummern bei jedem Teil immer wieder von vorn beginnen.

    Wer sich aber von den gerade genannten formalen Schwierigkeiten nicht abschrecken lässt, findet inhaltlich im Handbuch die von Burhoff gewohnte Qualität der benötigten Informationen vor, die zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt sind. Exemplarisch mag hier auf die zutreffenden Ausführungen zur Kostentragung bei der Bewährungsweisung "Urinkontrolle" (S. 68), zur für den Bewährungswiderruf nicht notwendigen Kriminalprognose bei Auflagenverstößen (S. 84), zur Bedeutung von Nachschulungsmaßnahmen im Rahmen des § 69a Abs. 7 StGB (S. 117) oder zur Entziehung des Jagdscheins nach Straftaten (S. 1181) hingewiesen werden. Außerdem erachte ich die Ausführungen zu § 35 BtMG für sehr lesenswert (ab S. 187). Hier wird u.a. gut die Problematik der fakultativen Anrechnung nach § 36 Abs. 3 BtMG aufgegriffen (S. 192 ff.), aber auch (in einem anderen Teil) die mitunter aufgesplittete Beteiligung der Gerichte in Jugendsachen erläutert (S. 402 ff.). Des Weiteren sind die Erläuterungen zu gerichtlichen Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG (S. 548 ff.) sehr gut gelungen, etwa was die Anfechtbarkeit bestimmter die Rechtsstellung des Strafgefangenen berührenden Anordnungen oder Vermerke betrifft (S. 558) oder aber die Möglichkeit des Nachschiebens von Gründen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens (S. 574). Schließlich - es muss aus Platzgründen leider eine Auswahl pars pro toto stattfinden - möchte ich die Lektüre des Kapitels zum Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einer Unfallflucht (S. 1351 ff.) herausheben, da hier sehr schön das Zusammenspiel von Beweis und Gegenbeweis einerseits, von mglw. voreiligen Annahmen der Versicherung andererseits erarbeitet wird.

    Der einzige Abschnitt, den ich inhaltlich nicht zum Gesamtkonzept passend erachte, ist der zu den Medien (Teil F). Denn ungeachtet der Richtigkeit der dortigen Ausführungen haben letztere eher wenig mit der strafrechtlichen Nachsorge zu tun, die für das Buch namensgebend ist, sondern es geht eher um die Tätigkeit des Verteidigers vor dem Strafprozess und während des Prozesses.

    Neben der Lektüre und Prüfung des Handbuchs unter dem Gesichtspunkt der täglichen Anwendung im Dezernat habe ich mit großem Interesse den Abschnitt zu Daten und Datenschutz gelesen (S. 643 ff.). Es tut jedem strafrechtlich tätigen Praktiker gut, in diesem Bereich Sensibilität aufzubauen und die hier präsentierten Erkenntnisse sind, so sperrig das Thema auch sein mag, hervorragend verständlich aufbereitet.

    Was bleibt als Fazit? Der Aufbau des Handbuchs gefällt mir diesmal nicht, der Inhalt dagegen sehr. Die Zielsetzung eines Handbuchs, den Leser einerseits mit den nötigen und aktuellen Informationen zu versorgen, und andererseits die notwendigen Verknüpfungen zwischen den Problemkreisen, die nach dem Strafurteil entstehen, zu schaffen, ist erreicht worden. Ich werde dieses Handbuch fortan mit Freude neben den gängigen Kommentaren nutzen, gerade im jugendstrafrechtlichen Dezernat. Dennoch erhoffe ich mir für die zweite Auflage eine neue Sortierung der Themen und Kapitel."


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