Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

RVG Entscheidungen

§ 46

Reisekosten, Erforderlichkeit, Verteidigerentscheidung

Gericht / Entscheidungsdatum: LG Essen, Beschl. v. 09.03.2011 - 35 KLs 302 Js 237/09 (11/10)

Fundstellen:

Leitsatz: Ein Verteidiger hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, welche Aufwendungen zur Führung des Mandats erforderlich i.S. des § 46 RVG sind.


In pp.
Es wird festgestellt, dass Reisekosten der Verteidigerin zur Teilnahme an Hauptverhandlungs-terminen im Verfahren 35 KLs 12/10 zur Verteidigung erforderlich sind.

Gründe:
Die Feststellung der Erforderlichkeit von Reisekosten ergibt sich aus § 46 Abs. 2 S. 1 RVG. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Ein Verteidiger ist für die sachgemäße Wahr-nehmung der Interessen seines Mandanten selbst verantwortlich. In erster Linie hat er selbst zu entscheiden, was sachgerecht (vgl. Mayer/Kroiß - Ebert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Auflage 2009, § 46 Rn. 26). Der Angeklagte X. hat- im Verfahren 35 KLs 12/10 als Zeuge ausge-sagt. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass seine Verteidigerin sich darüber informieren möchte, ob seine Aussage zur Aufklärung des Verfahrens beigetragen hat.

Essen, 09.03.2011
Landgericht, XV Gr. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer


Einsender:

Anmerkung:


den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".