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wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlässt das Amtsgericht Weißenburg i. Bay. durch den Richter am Amtsgericht am
19.12.2014 folgenden
Beschluss
Die Erinnerung von Rechtsanwalt Gero Loyens gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.06.2014 wird als unbe-gründet zurückgewiesen.
Gründe: Zu Recht hat der Rechtspfleger die Gebühr Nr. 4104 W-RVG gestrichen, da aus der Akte nicht hervorgeht, dass der Rechtsanwalt schon vor Eingang der Akte bei Gericht tätig wurde. Vielmehr ist aus der Strafprozessvollmacht (BI. 18 d.A.) zu entnehmen, dass der Rechtsanwalt zuerst erstmals am 29.04.2014 als Rechtsanwalt tätig wurde.
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