Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin, Beschl. v. 27. 1. 2005, 539 Qs 2/05
Fundstellen:
Leitsatz: Die Vergütung des Pflichtverteidigers ist nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (RVG) zu berechnen, wenn der Verteidiger nach diesem Stichtag beigeordnet worden ist, auch wenn er vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist.
Einsender: RA Annacker, Berlin
Anmerkung: a.A. noch LG Berlin im Beschluss vom 21. 12. 2004 - 511 Qs 143/04, 21. 12. 2004, und vom 20. 10. 2004
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