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RVG Entscheidungen

§ 61

Beiordnung des Wahlanwalts nach dem 1. 7. 2004

Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin, Beschl. v. 27. 1. 2005, 539 Qs 2/05

Fundstellen:

Leitsatz: Die Vergütung des Pflichtverteidigers ist nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (RVG) zu berechnen, wenn der Verteidiger nach diesem Stichtag beigeordnet worden ist, auch wenn er vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist.


Das LG Berlin hat in diesem Beschluss sich ausdrücklich der Rechsprechung des KG im Beschluss vim 17. 1. 2005 angeschlossen-

Einsender: RA Annacker, Berlin

Anmerkung: a.A. noch LG Berlin im Beschluss vom 21. 12. 2004 - 511 Qs 143/04, 21. 12. 2004, und vom 20. 10. 2004


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