Gericht / Entscheidungsdatum: AG Fürstenwalde, Beschl. v. 24. 10. 2006, 3 jug OWi 291 Js-OWi 40513/05 (26/05)
Leitsatz: Es ist kein Rechtssatz ersichtlich, dass Ordnunsgwidrigkeitenverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts nach § 24 StVG gebührenrechtlich als generell einfach oder einfacher gelagert bewertet werden sollen oder sollten. Entscheidend für die Bemessung ist vielmehr der konkrete Einzelfall.
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Anmerkung: Das Urteil liegt im Volltext vor und kann angefordert werden.
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