Gericht / Entscheidungsdatum: LG Lübeck, Beschl. v. 26. 01. 2005, 5 StVK 141/04
Fundstellen: AGS 2005, 69
Leitsatz: Für die Beurteilung, welches Gebührenrecht für den Pflichtverteidiger gilt, ist nicht auf den ERlass des Beiordnungsbeschlusse abzustellen, sondern auf dessen Bekanntmachung, also auf den Zugang beim Pflichtverteidiger.
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