Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 3. 2. 2005, 2 Ws 306/04
Fundstellen: RVGreport 2005, 221
Leitsatz: Für die nach dem 30. 6. 2004 eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die auf seine Erinnerung über die Festsetzung seiner Vergütung nach der BRAGO ergangene Entscheidung muss der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 übersteigen.
Einsender:
Anmerkung:
den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren
Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.
Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".