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RVG Entscheidungen

§ 14 – Bußgeldverfahren

Rahmengebühr; OWi-Verfahren; Mittelgebühr

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Erding, Beschl. v. 6. 6. 2008, 003 OWi 18 Js 21740/07

Leitsatz: Zur Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, wenn eine Fahrverbot droht.


AG Erding, Beschl. v. 6. 6. 2008, 003 OWi 18 Js 21740/07
Kostenfestsetzungsbeschluss
In dem Bußgeldverfahren gegen pp.
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
werden die nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Erding vom 04.03.2008 zu erstattenden notwendigen Auslagen auf
502,41 Euro
m.VV.: fünfhundertzwei 41/100 Euro
festgesetzt.
Im übrigen wird der Kostenfesetzungsantrag vom 05.03.2008 zurückgewiesen.
Gründe:
Die nach § 14 RVG bei der Festsetzung zu beachtenden Umstände werden wie folgt beurteilt:
a) Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen: überdurchschnittlich; Es drohte die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 Monat, das für den Betroffenen große Bedeu tung gehabt hätte, da er als KfZ-Mechaniker bei der Firma BMW dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
b) Eink.- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen: durchschnittlich;
c) Umfang und Schwierigkeit der anwaltsch. Tätigkeit: durchschnittlich.
Der Meinung des Bezirksrevisors, wonach hier von einem Verfahren im unterdurchschnittlichen Bereich und damit mit leicht unterdurchschnittlichen Gebühren für den Verteidiger auszugehen ist, kann aus den oben genannten Gründen nicht gefolgt werden. Die Gebühren wurden daher antragsgemäß berücksichtigt, mit Ausnahme der Postpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in der 1. Insstanz , die nur 20.- Euro beträgt.
Danach erscheint die Zubilligung folgender Gebühren und Auslagen ausreichend und angemessen:
1. Instanz:
OWI - Grundgebühr KV 5100 85,00 EUR
OWI - Verfahrensgebühr KV 5103 135,00 EUR
OWI - Verfahrensgebühr KV 5109 135,00 EUR
OWI - Terminsgebühr KV 5110 215,00 EUR
Postpauschale KV 7002 20,00 EUR
Dokumentenpauschale KV 7000 6,50 EUR
sonstiges 12,00 EUR
Umsatzsteuer KV 7008 113,33 EUR
Summe: 721,84 EUR
Rechtsbeschwerde:
Verfahrensgebühr, Nr. 5113 VV RVG 270,00 EUR
Postpauschale 20,00 EUR
Umsatzsteuer 55,10 EUR
Gesamtsumme: 345,10 EUR
Erneutes Verfahren vor dem AG:
Verfahrensgebühr 135,00 EUR
Terminsgebühr 170,00 EUR
Postpauschale 20,00 EUR
Mehrwertsteuer 70,30 EUR
Gesamtsumme: 440,30 EUR
Von der Gesamtsumme in Höhe von 1507,24 Euro hat die Staatskasse ein Drittel zu erstatten, somit 502,41 Euro.
Erding, den 16. Juni 2008

Einsender: RA von Zwehl. München

Anmerkung:


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