Gericht / Entscheidungsdatum: AG Koblenz, Beschl. 5. 10. 2004, 33 Ds 473/04
Fundstellen: RVGreport 2004, 469 = AGS 2004, 448
Leitsatz: Wird ein zufällig im Sitzungssaal anwesender Rechtsanwalt nach Eröffnung der Hauptverhandlung zum Pflichtverteidiger bestellt, erhält er für seine Verteidigertätigkeit aus der Staatskasse lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG, nicht jedoch auch die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr.
Einsender:
Anmerkung: Hansens hat in RVGreport 2004, 469 überzeugend dargelegt, dass der Pflicthverteidiger zumindest auch die Grundgebühr erhalten muss.
den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren
Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.
Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".