Gericht / Entscheidungsdatum: OVG Münster, Beschl. v. 11.08.2009, 4 E 1609/08
Fundstellen:
Leitsatz: Der am 5. August 2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltet keine Gesetzesänderung i. S. des § 60 Abs. 1 RVG, sondern enthält lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln (§ 118 Abs. 2 BRAGO und Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV), so dass § 15a RVG auch auf noch nicht abschließend entschiedene Altfälle anzuwenden ist.
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