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aus RVGreport 2011, 122

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen  4 - 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 1

von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster /Augsburg

Ich habe in RVGreport 2010, 83 ff., 124 ff., 163 ff. und 20 4 ff. über die Rechtsprechung zu den Teilen 4 - 7 VV RVG aus den Jahren 2008 und 2009 berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der in 2010 ergangenen Rechtsprechung zum §§-Teil des RVG. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind nicht enthalten; über die werden wir gesondert berichten. Der Beitrag hat den Stand von März 2011.

Norm

Gericht/Fundstelle

Inhalt

I. Paragrafenteil des RVG

§ 1 RVG

KG RVGreport 2011, 98

Ein gerichtlich zur Vertretung des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren zugelassener Rentenberater kann auch dann nach dem RVG liquidieren, wenn das Rechtsdienstleistungsgesetz und das Einführungsgesetz hierzu zum Zeitpunkt seiner Beauftragung noch nicht galten.

§ 3a RVG

§ 4 RVG a.F.

BGH NJW 2010, 1364 = StV 2010, 261 (Ls.) = StraFo 2010, 172 (Ls.) = StRR 2010, 236 = RVGprofessionell 2010, 91 = AGS 2010, 267 = JurBüro 2010, 305

Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98).

BGH NJW 2011, 63 = AGS 2011, 9

Zur Herabsetzung eines Stundenhonorars (450 DM sind nicht beanstandet worden).

OLG Koblenz RVGprofessionell 2010, 114 = AGS 2010, 283 = RVGreport 2010, 252 = JurBüro 2010, 416 = NStZ-RR 2010, 326

Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet grundsätzlich keinen Bedenken.

OLG München RVGprofessionell 2010, 148 = RVGreport 2010, 376

1. Grds. sind für Anwaltskanzleien, die sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert haben, Stundensätze in Höhe von 260,-- € bzw. 225,-- € für angestellte Rechtsanwälte nicht zu beanstanden. 2. Auch ist der Abschluss einer Honorarvereinbarung kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB).

AG München RVGreport 2010, 411 = RVGprofessionell 2011, 13 = AGS 2011, 20 m. Anm. Winkler

1. Die Grundsätze eines sittenwidrigen Rechtsgeschäftes finden auch auf Honorarvereinbarungen von Rechtsanwälten Anwendung. Die subjektive Tatbestandsvoraussetzung, das bewusste Ausnutzen der Überlegenheit des Anwalts zu seinem Vorteil, wird vermutet, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und der Höhe der vereinbarten Vergütung besteht. Das bewusste Ausnutzen einer Notlage besteht hingegen nicht, wenn dem Mandant ebenfalls ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist.

2. Zur Angemessenheit eines vereinbarten Stundenhonorars

LG Münster, Beschl. v. 21.05.2010, 9 S 87/09

Eine Vergütungsvereinbarung ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn sich die Gesamtsumme der Vergütung erst nach Abschluss der anwaltlichen Tätigkeit berechnen lässt.

OLG Düsseldorf AGS 2010, 109 = StRR 2010, 163 [Ls.]

die Angemessenheit eines Zeithonorars ist danach zu beurteilen, ob im konkreten Fall diese Honorarform, der ausgehandelte Stundensatz und die Bearbeitungszeit angemessen sind und in welchem Verhältnis das abgerechnete Honorar zu der gesetzlichen Vergütung steht

LG München AGS 2010, 285

Eine Zeittaktklausel in einer Vergütungsvereinbarung, wonach je angefangene 15 Minuten abzurechnen ist, begegnet keinen Bedenken.

Eine Vereinbarung, wonach zuzüglich zu der vereinbarten Vergütung die „gesetzliche Umsatzsteuer“ zu zahlen ist, bezieht sich nur auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Umsatzsteuersatz. Eine nach Vertragsschluss eingetretene Erhöhung des Umsatzsteuersatzes ist daher für die Abrechnung mit dem Auftraggeber unbeachtlich.

§ 7 RVG

LG Hamburg RVGprofessionell 2010, 80

Beistand in einer Hauptverhandlung für mehrere Zeugen ist Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit; Gebühren fallen mit Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG nur einmal an

§ 8 RVG

BGH NJW 2011, 63 = AGS 2011, 9;

OLG Düsseldorf AGS 2010, 109 = StRR 2010, 164 [Ls.]

ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen

§ 9

OLG Bamberg: Beschl. v. 17.01.2011 - 1 W 63/10

Die Höhe der Vorschussanforderung unterliegt dem billigem Ermessen des Rechtsanwalts, wobei es keinen Grundsatz dahingehend gibt, dass die Vorschussforderung hinter der voraussichtlich endgültig entstehenden Gesamtvergütung zurückbleiben muss.

AG Charlottenburg, Urt. v. 3. 3. 2010 - 207 C 463/09

Für die Beurteilung der Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren ist, wenn von der Rechtsschutzversicherung ein Vorschuss (teilweise) zurückgefordert wird, allein das vertragliche Verhältnis zwischen dem beklagten Rechtsanwalt und dessen Mandanten bzw. der klagenden Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten, nicht jedoch die Beurteilung der Kostenhöhe durch das für das Bußgeld-/Strafverfahren zuständige Gericht.

§ 10 RVG

BGH NJW 2011, 63 = AGS 2011, 9;

OLG Düsseldorf AGS 2010, 109 = StRR 2010, 163 [Ls.])

ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen

§ 11 RVG

LG Zweibrücken JurBüro 2010, 140 (Ls.) = AGS 2010, 239 m. zust. Anm. N.Schneider

Als Zustimmung zur Höhe der zur Festsetzung nach § 11 RVG gegenüber dem eigenen Auftraggeber angemeldeten Betragsrahmengebühren aus der Verteidigung in einer Strafsache reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber zur Beginn des Mandats mit dem Rechtsanwalt vereinbart hat, dass in Straf-/OWi-Sachen die jeweilige Mittelgebühr als vereinbart gilt.  

§ 15 RVG

AG Tiergarten RVGprofessionell 2010, 40 = RVGreport 2010, 140 = NStZ-RR 2010, 128 (Ls.) = AGS 2010, 220 = StRR 2010, 400

mit der Trennung von Verfahren werden die abgetrennten Verfahren selbständige Verfahren mit der Folge, dass mehrere Verfahrensgebühren entstehen und mehrere Terminsgebühren anfallen können

OLG Celle RVGreport 2011, 19 = StRR 2011, 37 = RVGprofessionell 2011, 31 = NStZ-RR 2011, 32 (Ls.) = AGS 2011, 25

Vertritt ein Rechtsanwalt in einem Strafverfahren den Angeklagten, welcher als Nebenkläger zugelassen ist, sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter der Nebenklage, handelt es sich bei dieser Tätigkeit gebührenrechtlich jedenfalls dann um dieselbe Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, wenn Verteidigung und Nebenklage dieselbe prozessuale Tat betreffen.

LG Magdeburg StraFo 2010, 172 = RVGreport 2010, 183 = StRR 2010, 279 = AGS 2010, 429

Mehrere Verfahren zur Entscheidung über einen Bewährungswiderruf sind unterschiedliche gebührenrechtliche Angelegenheiten.

LG Leipzig AGS 2010, 129 m. Anm. Volpert;

AG Bitterfeld-Wolfen AGS 2010, 225;

AG Bühl. Urt. v. 27.10.2010 – 3 C 132/10

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind dieselbe Angelegenheit

LG Konstanz zfs 2010, 167 = AGS 2010, 175;

AG Wildeshausen RVGprofessionell 2010, 173 = NZV 2011, 91

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind verschiedene Angelegenheiten

OLG Köln RVGreport 2011, 103

Das Verfahren über die Aussetzung mehrerer Reststrafen zur Bewährung gemäß § 57 StGB stellt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG dar.

LG Aachen AGS 2010, 428 m. abl. Anm. N.Schneider = RVGreport 2010, 379 = StRR 2011, 39

wird gegen den Verurteilten in zwei Verfahren die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so erhält der in beiden Verfahren bestellte Pflichtverteidiger die Vergütung insgesamt nur einmal  

§ 17 RVG

OLG Brandenburg RVGreport 2009, 341 = AGS 2009, 325;

LG Düsseldorf, Beschl. v. 4. 6. 2010, O14 Qs 42/10, RVGprofessionell 2010, 189 = StRR 2010, 440 = VRR 2010, 479 = RVGreport 2011, 104;

AG Ratingen, RVGreport 2011, 104;

a.A. KG VRR 2009, 238 = RVGreport 2009, 302 = AGS 2009, 484

Das Adhäsionsverfahren ist keine vom Strafverfahren verschiedene Angelegenheit i.S. des § 17 RVG

LG Konstanz zfs 2010, 167 = AGS 2010, 175;

AG Herford, Beschl. v. 17.02.2011 - 11 OWi-63 Js 1201/09-588/09;

AG Wildeshausen, Urt. v. 13.07.2010 – 4 C 190/10, RVGprofessionell 2010, 173 = NZV 2011, 91

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind verschiedene Angelegenheiten

AG Luckenwalde, Beschl. v. 27.01.2011 - 28 OWi 133/10

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind dieselbe Angelegenheit

§ 33 RVG

OLG Düsseldorf, Beschl. v.  10. 12. 2009, III-1 Ws 654/09

Der Gegenstandswert entspricht bei der Einziehung dem objektivem Verkehrswert der Sache, ein nachträglich in einer Versteigerung erzielter niedrigerer Wert ist unbeachtlich

OLG Oldenburg RVGprofessionell 2010, 29 = NJW 2010, 884 = AGS 2010, 128 = StraFo 2010, 132 = RVGreport 2010, 303 = StRR 2010, 356;

OLG Stuttgart RVGprofessionell 2010, 170

der Gegenstandswert für eine im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf Einziehung oder Verfall richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten in der der Verfahrensakte und nicht nach dem in der Hauptverhandlung gestellten Schlussantrag der Staatsanwaltschaft

OLG München AGS 2010, 543 = NStZ-RR 2010, 32 (Ls.)

bei einer Entscheidung über einen dinglichen Arrest (gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d StPO ist im Regelfall als Gegenstandswert 1/3 des zu sichernden Hauptanspruchs angemessen festgesetzt

OLG Brandenburg wistra 2010, 199 =  NStZ-RR 2010, 192 = Rpfleger 2010, 392

Der Gegenstandswert eingezogener unversteuerter Zigaretten ist Null.

§ 37 RVG

OLG Rostock RVGprofessionell 2010, 137 = RVGreport 2010, 380;

LG Neubrandenburg RVGprofessionell 2010, 137 = RVGreport 2010, 380 = StRR 2010, 479

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.

§ 42 RVG

OLG Jena, RVGreport 2007, 119;

OLG Jena RVGreport 2010, 24 = Rpfleger 2010, 107 = JurBüro 2010, 81 (Ls.) =StRR 2010, 199

Unzumutbarkeit bei § 42 RVG seltener als bei § 51 RVG

OLG Bamberg, Beschl. 17.01.2011 – 2 AR 24/10

Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht mehr zulässig, wenn die gesetzlichen Gebühren bereits festgesetzt sind

OLG Jena JurBüro 2010, 642 = NStZ-RR 2010, 392 = RVGreport 2010, 414 = StRR 2011, 79 m. Anm. Burhoff = RVGprofessionell 2011, 50

Der Wahlverteidiger muss in Folge der in § 42 Abs. 4 RVG statuierten Bindungswirkung die Pauschgebühr zu einem Zeitpunkt beantragen, in dem die durch das OLG zu treffende Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren noch Berücksichtigung finden kann. Auch bei gleichzeitigem Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr und Antrag auf Kostenfestsetzung steht ein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss der Entscheidung nach § 42 Abs. 1 RVG entgegen. Es liegt in der Hand des Verteidigers durch Einlegen von Rechtsmitteln im Kostenfestsetzungsverfahren zu sichern, dass zunächst das vorrangige Verfahren nach § 42 RVG durchgeführt wird.

BGH, Beschl. v. 25. 3. 2010 - 4 StR 443/07

Doppelte Höchstgebühr für die Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens   nicht angemessen, wenn der Verteidiger schon in der Tatsacheninstanz mit den materiell-rechtlichen Fragen befasst war; Festsetzung von 1.600 €

§ 43 RVG

LG Leipzig RVGprofessionell 2010, 57 = RVGreport 2010, 185 = StRR 2010, 239

Abtretung in der Vollmachtsurkunde grds. zulässig, aber nicht empfehlenswert

LG Saarbrücken StRR 2010, 201 = AGS 2010, 221 m. Anm. Volpert = RVGreport 2010, 381

Die Vorschrift greift dann nicht ein, wenn die Gerichtskasse gegen eine – angeblich dem Rechtsanwalt abgetretene – Haftentschädigungsforderung aufrechnet;

Das in § 13 Abs. 2 StrEG geregelte Abtretungsverbot gilt bis zu der Bestandskraft des Bescheides in dem Entschädigungsverfahren.

§ 45 RVG

LG Koblenz, Beschl. v. 06.07.2010 - 9 Qs 67/10, RVGreport 2010, 461

Hat der Pflichtverteidiger zur Vermeidung einer „Doppelzahlung“ aus der Staatskasse auf die Pflichtverteidigervergütung vor Festsetzung der Wahlverteidigervergütung verzichtet und werden daraufhin die festgesetzten Wahlverteidigergebühren wegen offener Gerichtskosten seitens der Staatskasse aufgerechnet, hat der Pflichtverteidiger keinen Anspruch mehr auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung. Ein vorbehaltlos abgegebener Verzicht ist nicht anfechtbar, selbst wenn bei Abgabe der Erklärung eine mögliche Aufrechnung seitens der Staatskasse nicht bedacht wurde

§ 46 RVG

LG Bad Kreuznach  RVGprofessionell 2010, 171 = RVGreport 2011, 25;

AG Mettmann AGS-Kompakt 2010, 90

Staatskasse hat die Beweislast dafür, dass Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich gewesen sind

AG Bremen, Beschl. v. 6. 1. 2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10), VRR 2011, 119

Bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung der Sache, insbesondere auch zur Vermeidung von unnötigen Verzögerungen, sachgemäß ist und welcher Aktenbestandteil deshalb zu kopieren ist, ist auf die Sicht abzustellen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können. Dabei darf kein kleinlicher Maßstab angelegt werden.

AG Mettmann, Beschl. v. 7. 12. 2010 - 9 Ls-322 Js 235/08-204/09;

AG Mettmann, Beschl. v. 10. 12. 2010 - Az. 31 Ds 60 Js 2232/07-279/08

Die Beurteilung der Frage, welche Kopien erforderlich sind, ist grundsätzlich dem Rechtsanwalt überlassen

OLG Nürnberg RVGprofessionell 2010, 213

Im Auslieferungsverfahren wird es i.d.R. für den Beistand des Verfolgten erforderlich sein, die gesamten Verfahrensakten zu kopieren. 

LG Bad Kreuznach RVGprofessionell 2010, 171 = RVGreport 2011, 25

in Betäubungsmittelverfahren sind Auslagen für die doppelte Ablichtung von Telefonüberwachungsprotokollen i.d.R. erstattungsfähig

OLG Jena JurBüro 2006, 366 = Rpfleger 2006, 434;

vgl. dazu auch AG Kempen, Beschl. v. 19. 4. 2010 – 2 Ls 94/09

Reisekosten für JVA-Besuche sind zu erstatten

§ 48 RVG

OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.12.2010 – 1 Ws 583/10;

ähnlich:

OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2007 - 1 Ws 575/06;

OLG Rostock StRR 2009, 279 = RVGreport 2009, 304 = RVGprofessionell 2009, 155

Dem bestellten oder beigeordneten Verteidiger stehen gesetzliche Gebühren für seine frühere Tätigkeit in hinzuverbundenen Verfahren, in denen er nicht zum Verteidiger bestellt oder als Beistand beigeordnet worden war, auch dann nur nach ausdrücklicher Erstreckung gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG zu, wenn die Verfahren vor der Verteidigerbestellung verbunden worden waren. Eine dahingehende Ermessensausübung ist aber i.d.R. Regel vorzunehmen, wenn in den hinzuverbundenen Verfahren eine Verteidigerbestellung notwendig war.

OLG Oldenburg: Beschluss vom 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

LG Aurich, Beschl. v. 04.01.2011 – 12 Qs 213/10

Auf eine Erstreckung nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG kommt es nicht an, nicht, wenn mehrere Verfahren zunächst verbunden werden und dann die Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erfolgt ist.

§ 51 RVG

OLG Rostock RVGprofessionell 2010, 156 = NStZ-RR 2010, 326 (Ls.) = RVGreport 2010, 415

Eine Erhöhung der Vergütung des Pflichtverteidigers auf den Höchstbetrag der Wahlverteidigergebühren im Rahmen der Gewährung einer Pauschgebühr kommt nur in außergewöhnlichen Strafverfahren und eine Überschreitung der Wahlverteidiger-Höchstgebühr allenfalls in extrem umfangreichen und schwierigen Verfahren in Betracht.

OLG Rostock RVGprofessionell 2010, 156 = = NStZ-RR 2010, 326 (Ls.) = RVGreport 2010, 415

Die Antragsbegründung des Verteidigers stellt im Pauschgebührenverfahren zwar eine wesentliche, aber nicht die einzige Prüfungsgrundlage für die Gewährung einer Pauschgebühr dar. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts, den Verteidiger in Form eines Zwischenbescheids oder sonst auf eventuelle Unzulänglichkeiten seines Vortrags hinzuweisen und ihm – ggf. sogar mehrfach - Gelegenheit zu geben, seinen Antrag sukzessiv nachzubessern, um doch noch die Zuerkennung einer Pauschvergütung in der von ihm gewünschten Höhe zu ermöglichen.

BGH, Beschl. v. 14. 9. 2010 – 3 StR 552/08

für zwei Hauptverhandlungstage sind wegen des besonderen Umfangs und der Schwierigkeit der Sache, in der grundlegende Fragen sowohl des Strafverfahrensrechts , wie Verwendbarkeit von Daten im Strafverfahren, die durch eine akustische Wohnraumüberwachung auf der Grundlage einer polizei-rechtlichen Ermächtigung zur Gefahrenabwehr gewonnen worden sind, als auch des materiellen Strafrechts, wie Begründung der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Betrug durch Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, 1.500 €

OLG Karlsruhe RVGprofessionell 2010, 115

(keine) Pauschgebühr im Auslieferungsverfahren, zwar Teilnahme an einem Eröffnungstermin nach § 28 IRG, der jedoch nur 25 Minuten gedauert hat, und im Übrigen sehr einfacher tatsächlicher und rechtlicher Sachverhalt (nur Zustimmung nach § 80 Abs. 3 IRG) im Streit, kurze Verfahrensdauer und Verfolgte auf freiem Fuß

OLG Saarbrücken RVGreport 2011, 58 = StRR 2011, 121

Zur Zuerkennung einer Pauschgebühr in einer Jugendsache (Verhandlung beim Jugendrichter).

OLG Celle, Beschl. v. 02.03.2011 - 1 ARs 84/10 P

Zur Zuerkennung einer Pauschgebühr in einem sog. Großverfahren; entscheidend ist das Gesamtgepräge.

OLG Zweibrücken StRR 2009, 123 (Ls.)

Nur in besonders umfangreichen oder schwierigen Strafsachen ist dem Pflichtverteidiger auf Antrag eine Pauschvergütung zu bewilligen, durch die eine über das Maß der normalen Inanspruchnahme erheblich hinausgehende Verteidigung entlohnt wird. Dabei ist auf das jeweilige Niveau des Gerichts abzustellen, vor dem die Sache verhandelt wurde. Zum gewöhnlichen Zuschnitt eines Schwurgerichtsverfahrens gehört auch die Auseinandersetzung mit psychiatrischen und psychologischen Sachverständigengutachten

KG, Beschl. v. 3. 8. 2010 – 1 ARs 32/09

1. Die Beweislast für den Eingang eines die Verjährungsfrist unterbrechenden Pauschvergütungsantrags bei dem OLG trägt der Antragsteller.

2. Der Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ für die Stellung eines Pauschvergütungsantrags nach Ablauf der Verjährungsfrist ist nicht statthaft.

KG StRR 2011, 118 = RVGreport 2011, 109

Zur Rückforderung des Vorschusses auf eine Pauschvergütung, nachdem Verjährung betreffend die Stellung des Pauschvergütungsantrags eingetreten ist

LG Rostock RVGreport 2010, 417 = AGS 2011, 24

Bei der Gebühr Nr. 4142 VV RVG handelt es sich um eine Wertgebühr, die gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 RVG nicht durch eine Pauschvergütung erhöht werden kann, so dass die Pauschvergütung nicht an ihre Stelle tritt und insoweit erstattete Beträge auch nicht auf die Pauschvergütung anzurechnen sind.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 30. 3. 2010 - 2 Ws 42/10

Es besteht kein Anspruch auf volle Festsetzung von Wahlverteidigergebühren ohne Verzicht des Anwalts auf die Pflichtverteidigergebühren.

OLG Brandenburg JurBüro 2010, 307

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Frist hinsichtlich des Erlöschens des Erinnerungsrechts der Staatskasse ist die endgültige Festsetzung, nicht bereits eine nur vorläufige Vorschussabrechnung.

§ 58 RVG

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. 12. 2010 - III-1 Ws 303/10;

OLG München RVGreport 2010, 219 = AGS 2010, 325 = StRR 2010, 319

Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger - auch vor seiner Bestellung - im Ermittlungsverfahren erhalten hat, sind gemäß § 58 Abs. 3 RVG auf die Pflichtverteidigergebühren für den ersten Rechtszug anzurechnen

LG Düsseldorf StRR 2010, 358

1. Auf ein bestimmtes Aktenzeichen (Verfahren) vom Mandanten eingezahlte Vorschüsse können nicht nach freiem Belieben auf andere Verfahren verrechnet werden. Insoweit kommt es entscheidend darauf an, wie die Zahlungen des  Mandanten bestimmt waren.

2. Bei der Anrechnung sind entweder nur Netto- oder nur Bruttobeträge zu berücksichtigen.

§ 61 RVG

KG AGS 2010, 295 = JurBüro 2010, 364 = RVGreport 2010, 339;

KG JurBüro 2010, 363

Mit dem Inkrafttreten des RVG ist dessen Verfahrensrecht auch dann anzuwenden, wenn in den Fällen des § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem materiellen Gebührenrecht der BRAGO zu berechnen ist.


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