aus RVGreport 2016, 242
(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)
von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
Ich habe in RVGreport 2015, 202 über die in den Jahren 2014 und (teilweise) 2015 ergangene Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen und sonstigen Verfahren berichtet. Die nachfolgende Übersicht, die den Stand von Mai 2016 hat, knüpft daran an. Eine Übersicht zu der Rechtsprechung zu den Teilen 4 - 7 VV RVG aus dem Jahr 2015/2016 ist in RVGreport 2016, 122 ff. und 166 ff. abgedruckt.
I. Strafverfahren (Teil 4 VV RVG) |
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Gebühr |
Gericht/Fundstelle |
Inhalt |
Begriff der Unbilligkeit |
OLG Köln, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 Ws 218/16; LG Stralsund RVGreport 2016, 15 = zfs 2016, 106 m. Anm. Hansens |
Unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist Gebührenbestimmung, wenn sie um 20% oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt |
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LG Stralsund RVGreport 2016, 15 = zfs 2016, 106 m. Anm. Hansens = RVGprofessionell 2016, 65 = RVGprofessionell 2016, 65 |
Bei einem Verkehrsstrafverfahren ist der Ansatz von Mittelgebühren angemessen, wenn es sich zwar um eine Angelegenheit mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und unterdurchschnittlichem Umfang handelte, die Sache aber für den Angeklagten wegen einer zu erwartenden Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können, von hoher Bedeutung war. |
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OLG Köln, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 Ws 218/16 |
Auszugehen ist bei der Bestimmung der Gebührenhöhe zunächst von der MitteIgebühr. |
Höchstgebühr |
LG Mainz AGS 2015, 391 |
Bei Rahmengebühren kann die Höchstgebühr gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG bereits dann gerechtfertigt sein, wenn ein im Einzelfall überwiegendes einzelnes gesetzliches Merkmal gegeben ist. |
Bedeutung der Angelegenheit |
OLG Köln, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 Ws 218/16 |
Bedeutung der Angelegenheit unzweifelhaft hoch, wenn insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus droht, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Bedeutung von Schwurgerichtsverfahren grundsätzlich hoch ist |
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LG Essen RVGreport 2015, 457 |
Bei der Bedeutung der Angelegenheit i.S. des § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten nicht die seines Rechtsanwaltes. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an. |
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LG Kiel, Beschl. v. 11. 1. 2016 6 Qs 2/16 |
Durch die Beiordnung als Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO wird ein besonderer Umfang und insbesondere eine besondere Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht indiziert. |
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LG Stralsund RVGreport 2016, 15 = zfs 2016, 106 m. Anm. Hansens = RVGprofessionell 2016, 65 |
Bei einem Verkehrsstrafverfahren ist der Ansatz von Mittelgebühren angemessen, wenn es sich zwar um eine Angelegenheit mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und unterdurchschnittlichem Umfang handelte, die Sache aber für den Angeklagten wegen einer zu erwartenden Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können, von hoher Bedeutung war. |
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AG Lahnstein DV 2015, 301 |
Urteil im Strafverfahren kommt in Bezug auf die Berufsausübung des Angeklagten erhebliche Bedeutung zu. |
Schwierigkeit der Angelegenheit |
OLG Köln RVGprofessionell 2015, 117 |
Der Einsatz von Spezialkenntnissen, um die es sich beim Arzthaftungsrecht wie allgemein beim Medizinrecht durchaus handelt, ist etwas, das als Kriterium rechtlicher Schwierigkeit auch zugunsten des Spezialisten anzuerkennen ist. Es kommt nicht maßgeblich darauf an, ob es sich für den mit der Sache befassten Anwälte speziell einer auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei um einen Durchschnittsfall" handelt, oder ob er auch aus Sicht eines Spezialisten außergewöhnlich umfangreich oder schwierig ist. |
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LG Kiel, Beschl. v. 11. 1. 2016 6 Qs 2/16 |
Durch die Beiordnung als Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO wird ein besonderer Umfang und insbesondere eine besondere Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht indiziert. |
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AG Lahnstein DV 2015, 301 |
Allein aus der vermeintlich geringen Seitenstärke der Akte auf eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit zu schließen, ist nicht möglich. |
Einkommensverhältnisse |
OLG Köln, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 Ws 218/16 |
Bei einem Frührentner bescheiden. |
Grundgebühr |
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OLG Düsseldorf RVGreport 2016, 99 = StRR 2015, 359 = JurBüro 2015, 637 = Rpfleger 2015, 668; OLG Düsseldorf RVGreport 2016, 178; OLG Düsseldorf RVGreport 2016, 138 |
Angesichts der Höhe der Grundgebühr kann vom (Pflicht)Verteidiger das Studium einer Akte von in der Regel nicht mehr als 500 Blatt erwartet werden. |
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LG Saarbrücken, Beschl. v. 18.12.2015 6 Qs 188/15 |
Allein die Tatsache, dass dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine unbedingte Freiheitsstrafe gedroht hätte, rechtfertigt nicht die Annahme einer 30 % über der Mittelgebühr liegenden Grundgebühr. |
Verfahrensgebühr |
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OLG Celle, Beschl. v. 21.9.2015 2 Ws 148/15, RVGreport 2016, 214 |
Die Bedeutung eines Verfahrens über die bedingte Entlassung eines Verurteilten aus der Strafhaft hat der Gesetzgeber bereits bei der Bemessung des von vornherein hohen Gebührenrahmens der Nrn. 4200 und 4201 VV RVG berücksichtigt. |
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LG Saarbrücken, Beschl. v. 18.12.2015 6 Qs 188/15 |
Allein die Tatsache, dass dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine unbedingte Freiheitsstrafe gedroht hätte, rechtfertigt nicht die Annahme einer 30 % über der Mittelgebühr liegenden Verfahrensgebühr. |
Terminsgebühr |
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OLG Köln, Beschl. v. 21.04.2016 2 Ws 218/16 |
Die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, geben Hilfestellung bei der Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen |
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OLG Köln, Beschl. v. 21.04.2016 - 2 Ws 218/16 |
Zur Bemessung der Terminsgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren |
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LG Magdeburg, Beschl. v. 17.03.2015 22 Qs 7/15 |
Ein Hauptverhandlungstermin beim Strafrichter des AG, der insgesamt 20 Minuten dauert und keine Vernehmung von Zeugen beinhaltet, ist als leicht unterdurchschnittlich zu werten. |
Nrn. 4200, 4201 VV RVG |
OLG Celle, Beschl. v. 21.9.2015 2 Ws 148/15, RVGreport 2016, 214 |
Die Bedeutung eines Verfahrens über die bedingte Entlassung eines Verurteilten aus der Strafhaft hat der Gesetzgeber bereits bei der Bemessung des von vornherein hohen Gebührenrahmens der Nrn. 4200 und 4201 VV RVG berücksichtigt. |
II. Bußgeldverfahren (Teil 5 VV RVG) |
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Gebühr |
Gericht/Fundstelle |
Inhalt |
Allgemeines |
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LG Zwickau RVGreport 2016, 57 = VRR 5/2016, S. 20 |
I.d.R. unterhalb der Mittelgebühr (im unteren Drittel) |
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LG Kaiserslautern RVGreport 2015, 214 = RVGprofessionell 2015, 118 = DAR 2014, 493 = AGS 2015, 390 |
In verkehrsordnungsrechtlichen Bußgeldverfahren entsteht nicht grundsätzlich die Mittelgebühr. |
Bußgeldverfahren Höchstgebühr |
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Grundgebühr |
LG Zwickau RVGreport 2016, 57 = VRR 5/2016, S. 20 |
Aktenumfang von 22 Blatt unterdurchschnittlich |
Verfahrensgebühr |
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Termins- |
LG Kaiserslautern RVGreport 2015, 214 = RVGprofessionell 2015, 118 = DAR 2014, 493 = AGS 2015, 390 |
Die Dauer des Hauptverhandlungstermins von (nahezu) einer Stunde rechtfertigt im Bußgeldverfahren regelmäßig nicht die Einstufung als unterdurchschnittlich |
III. Sonstige Verfahren (Teil 6 VV RVG) |
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Nr. 6300 VV RVG |
LG Mainz AGS 2015, 391 |
In einem die Anordnung der Sicherungshaft nach § 62 AufenthG betreffenden Verfahren ist die Festsetzung der Höchstgebühr nach Nr. 6300 VV RVG für den im Beschwerdeverfahren als Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen tätigen Rechtsanwalt nicht unbillig i.S. von 14 Abs. 1 Satz 4 RVG. |
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