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aus RVGreport 2017, 282

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus " RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.) 

Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV RVG aus dem Jahr 2016/2017 – Teil 2

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Der 2. Teil der Übersicht schließt an den 1. Teil der Übersicht in RVGreport 2017, 166 an und befasst sich im Wesentlichen mit der Rechtsprechung zu Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen in den Teilen 4–7 VV RVG des Vergütungsverzeichnisses. Er hat den Stand von Mitte Juni 2017.

Norm

Gericht/Fundstelle

Inhalt

I. Teil 2 VV RVG

Nr. 2501 VV RVG

OLG Düsseldorf AnwBl. 2016, 933 LS

Eine sinnvolle Beratung in Strafsachen ist ohne Einsicht in die Akten nicht möglich. Allein aus der für die Akteneinsicht gem. § 147 Abs. 1 StPO obligatorischen Verteidigerbestellung kann deshalb nicht darauf geschlossen werden, dass entstandene Auslagen nicht im Rahmen der Beratungshilfe (BerHi) abgerechnet werden können.

Nr. 2503 VV RVG

AG Mannheim, Beschl. v. 25.4.2016 – 2 UR II 8/16

Nach der Bewilligung von BerHi hat der Kostenbeamte im Vergütungsfestsetzungsverfahren bei Festsetzung einer Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV RVG zu prüfen, ob eine Vertretung erforderlich war.

II. Teil 3 VV RVG

Nr. 3100 VV RVG

OLG Jena RVGreport 2017, 23

Auch soweit ein Verfahren nach den Vorschriften im EGGVG über die Anfechtung von Justizverwaltungsakten die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach der Vorschrift bezüglich der Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängige Straftäter (§ 35 BtMG) betrifft, richtet sich die Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten RA nach Nr. 3100 VV RVG und nicht nach Nr. 4204 VV RVG.

III. Teil 4 VV RVG

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG

OLG Köln RVGreport 2017, 62 = JurBüro 2016, 472 = AGS 2016, 397 (Aufgabe der früheren Rechtsprechung)

Die Tätigkeit des RA als Zeugenbeistand wird i.d.R. nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG als Einzeltätigkeit abgerechnet.

Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG

LG Dortmund RVGreport 2017, 261

1. Eine Terminsgebühr für ein erst im Hauptverhandlungstermin eröffnetes und hinzuverbundenes Verfahren entsteht nur, wenn vor der Verbindung eine Hauptverhandlung in dieser Sache stattgefunden hat. Erörterungen vor Verkündung des Eröffnungsbeschlusses sind solche nach § 202a StPO und lösen keine Terminsgebühr des Verteidigers aus.

2. Das Entstehen einer Hauptverhandlungsterminsgebühr setzt nicht voraus, dass ein förmlicher Aufruf erfolgt ist.

Nr. 4102 VV RVG

LG Hamburg RVGreport 2017, 179 = AGS 2017, 182

Für die Teilnahme des Verteidigers an der Exploration seines Mandanten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen entsteht eine Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG analog.

 

AG Darmstadt RVGreport 2017, 106

Eine bloße telefonische oder durch E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme des Verteidigers mit dem Vertreter des Geschädigten zwecks Klärung der Frage, ob die Bereitschaft besteht, ein Schmerzensgeld entgegenzunehmen, begründet keinen Anspruch auf eine Gebühr nach Nr. 4102 Nr. 4 VV RVG.

Nr. 4104 VV RVG

LG Berlin RVGreport 2017, 106 = AGS 2017, 80

Nimmt die Staatsanwaltschaft nach Erlass eines Strafbefehls und Einspruchseinlegung ihre Anklage zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der RA, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG verdient.

 

AG Gießen RVGreport 2016, 348 = AGS 2016, 394 = RVGprofessionell 2017, 60

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der RA, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG verdient.

Nr. 4108 VV RVG

AG Cottbus RVGreport 2017, 61 = AGS 2017, 27

Wird eine Hauptverhandlung ausgesetzt und findet ein neuer Hauptverhandlungstermin am selben Tag statt, entstehen zwei Terminsgebühren Nr. 4108 VV RVG.

Nr. 4110 VV RVG

OLG Celle RVGreport 2017, 16 = NStZ-RR 2016, 358 = JurBüro 2016, 574;

LG Ingolstadt RVGreport 2016, 384 = RVGprofessionell 2016, 142 = zfs 2016, 469 m. Anm. Hansens

Zur Berücksichtigung von Wartezeiten bei der Feststellung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer.

 

OLG Brandenburg RVGreport 2017, 142;

LG Ingolstadt RVGreport 2016, 384 = RVGprofessionell 2016, 142 = zfs 2016, 469 m. Anm. Hansens

Kürzere Pausen werden nicht abgezogen

 

OLG Brandenburg RVGreport 2017, 142

(Mittags-)Pausen werden nicht abgezogen.

 

OLG Celle RVGreport 2017, 16 = NStZ-RR 2016, 358 = JurBüro 2016, 574

Längere (Mittags-)Pausen werden immer abgezogen.

 

LG Ingolstadt RVGreport 2016, 384 = RVGprofessionell 2016, 142 = zfs 2016, 469 m. Anm. Hansens

Hat sich die Rückkehr des gerichtlichen Sachverständigen aus einer Mittagspause verzögert, ist die dadurch entstandene Wartezeit bei der Berechnung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ausnahmsweise zu berücksichtigen.

Nr. 4124 VV RVG

KG RVGreport 2017, 237 = NStZ 2017,305

Die Gebühren Nrn. 4124, 4125 VV RVG entstehen mit jeder Tätigkeit, die sich auf die Ausführung des Auftrags der Verteidigung in der Berufungsinstanz richtet. Soweit der Verteidiger bereits im ersten Rechtszug tätig war, gelten Nrn. 4100 ff. VV RVG nach § 19 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 10 HS. 1 RVG noch die Einlegung der Berufung nach § 314 StPO einschließlich der diesbezüglichen Beratung ab; die neue Gebühreninstanz beginnt für diesen Verteidiger erst nach der Einlegung der Berufung.

Nr. 4130 VV RVG

OLG Köln RVGreport 2017, 17 = StraFo 2016, 382 = StV 2016, 789 = StRR 11/2016, 3 = RVGprofessionell 2017, 81

Von der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren werden nicht nur die Einlegung und Begründung der Revision, sondern auch weitere Tätigkeiten außerhalb einer Revisionshauptverhandlung, wie die Entgegennahme und Besprechung einer Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft des Revisionsantrags des GBA und insgesamt die Begleitung des Angeklagten im Revisionsverfahren, abgegolten.

Nr. 4141 VV RVG

KG RVGreport 2017, 18

Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entsteht keine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG.

 

LG Mannheim RVGreport 2017, 262

Nr. 4141 VV ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Verteidiger auf den Erlass eines – vom Angeschuldigten akzeptierten – Strafbefehls hinwirkt und dadurch eine Hauptverhandlung vermieden wird.

 

LG Arnsberg StraFo 2017, 131

Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO führt zum Entstehen der Gebühr

 

AG Erding StraFo 2016, 436 = AGS 2017, 180

Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und ist dafür eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG angefallen, fällt diese nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt.

 

AG Gießen RVGreport 2016, 348 = AGS 2016, 394 = RVGprofessionell 2017, 60

Eine Einstellungsentscheidung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ist auch nach Rücknahme der Anklage ein Anwendungsfall der Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG.

 

AG Kronach RVGreport 2017, 107 = AGS 2017, 82 = RVGprofessionell 2017, 38 = zfs 2017, 230 m. Anm. Hansens

Hat der Beschuldigte sich auf Anraten seines Verteidigers zu den Tatvorwürfen geäußert und führt dieses Bestreiten der Tat zur Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG.

 

AG Bad Kreuznach RVGreport 2017, 263

Zur Mitwirkung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens.

 

AG Hanau AGS 2017, 31

Eine Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG entsteht nicht, wenn eine Hauptverhandlung bereits stattgefunden hat, ausgesetzt wurde und (durch die Rücknahme der Berufung) nur eine später anberaumte neue Hauptverhandlung entbehrlich wird. Es muss überhaupt eine Hauptverhandlung vermieden worden sein.

 

AG Bochum RVGreport 2017, 180

Dass im Falle der Nichterfüllung der Auflage im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden müsste, die durch die endgültige Einstellung vermieden werden würde, ist kein Gesichtspunkt, der das Entstehen der Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG zu begründen vermag.

 

LG Arnsberg StraFo 2017, 131

Entscheidend ist, dass ein weiterer (Berufungs-)Hauptverhandlungstermin vermieden wird, es kommt nicht darauf an, dass überhaupt eine Hauptverhandlung vermieden wird.

Nr. 4143 VV RVG

OLG Celle StraFo 2017, 131 = JurBüro 2017, 197

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erstreckt sich nicht automatisch auch auf das Adhäsionsverfahren.

 

OLG Dresden JurBüro 2017, 128

Ist der RA nur im sog. isolierten Adhäsionsverfahren tätig geworden, stehen ihm nur die Gebühren nach Nr. 4143 VV RVG zu. Ihm steht insbesondere keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG zu.

 

AG Darmstadt RVGreport 2017, 106

1. Für die Entstehung der Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG muss ein förmliches Adhäsionsverfahren anhängig sein.

2. Die Beiordnung des RA als Pflichtverteidiger erstreckt sich nicht auf die Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren.

Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG

OLG Jena RVGreport 2017, 23

Auch soweit ein Verfahren nach den Vorschriften im EGGVG über die Anfechtung von Justizverwaltungsakten die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach der Vorschrift bezüglich der Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängige Straftäter (§ 35 BtMG) betrifft, richtet sich die Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten RA nach Nr. 3100 VV RVG und nicht nach Nr. 4204 VV RVG.

Nr. 4200 VV RVG

OLG Dresden JurBüro 2017, 194

Die Tätigkeit des Verteidigers sowohl vor der Strafvollstreckungskammer als auch im Beschwerderechtszug im Verfahren aufgrund § 67a StGB wird nicht von den Nrn. 4200–4203 VV RVG umfasst, sondern stellt sich als eine Tätigkeit in einem sonstigen Strafvollstreckungsverfahren gem. Nrn. 4204–4207 VV RVG dar.

Nr. 4204 VV RVG

LG Bonn, Beschl. v. 23.3.2017 – 29 Qs 5/17

Im Gesamtstrafenverfahren nach § 460 StPO entsteht für den Verteidiger, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, nicht die Gebühr nach Nr. 4204 VV RVG.

Vorbem. 4.3 VV RVG

OLG Dresden JurBüro 2017, 128

Ist der RA nur im sog. isolierten Adhäsionsverfahren tätig geworden, stehen ihm nur die Gebühren nach Nr. 4143 VV RVG zu.

IV. Teil 5 VV RVG

Nr. 5115 VV RVG

AG Hanau AGS 2017, 31

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 Anm. 1 Nr. 1 VV fällt nicht an, wenn im Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die ausgesetzt worden ist und dann das Verfahren noch eingestellt wird. ###besser: und das Verfahren anschließend eingestellt wird.###

 

LG Cottbus RVGreport 2017, 108 = AGS 2017, 186

Ausreichend für eine Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV RVG ist jede auf die Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit. Dabei genügt es, wenn eine Tätigkeit des RA aus einem früheren Verfahrensabschnitt fortwirkt und dann später zur Einstellung führt.

 

AG Remscheid AGS 2017, 188

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Anm. 1 Nr. 4 VV fällt nicht an, wenn der Verteidiger den Betroffenen dahingehend berät, einen erlassenen Bußgeldbescheid hinzunehmen und keinen Einspruch dagegen einzulegen. Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift scheidet aus.

 

AG Schöneberg AGS 2016, 400

Allein die Mitteilung eines Verteidigers gegenüber der Behörde: „Jegliche Einlassungen zur Sache bleiben vorbehalten.“ rechtfertigt nicht den Ansatz einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG.

 

AG Waldbröl RVGreport 2016, 371 = VRR 10/2016 18

Die Befriedungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG ist eine Festgebühr.

Nr. 5116 VV RVG

LG Trier RVGreport 2016, 385 = VRR 10/2016, 20 = RVGprofessionell 2017, 102

Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die Gebühren eines Verteidigers. des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr nach Nr. 5116 VV RVG.

V. Teil 6 VV RVG

Vorbem. 6 VV RVG

OLG Hamm RVGreport 2017, 52

Im Auslieferungsverfahren wird der Begriff der Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG durch das Ersuchen des ersuchenden Staates bestimmt. Es handelt sich daher um eine neue Angelegenheit, wenn nach Anordnung der Auslieferung ein Nachtragsauslieferungsersuchen wegen einer anderen Tat/Verurteilung gestellt wird.

Nr. 6102 VV RVG

OLG Hamm RVGreport 2017, 52

Die Terminsgebühr Nr. 6102 VV RVG fällt nur bei einer Verhandlung vor dem OLG an, nicht schon bei der vorbereitenden Vernehmung nach § 28 Abs. 2 IRG, die allein der Bekanntgabe des Auslieferungsersuchens, der Belehrung des Verfolgten und der Entgegennahme eventueller Erklärungen zu richterlichem Protokoll dient.

VI. Teil 7 VV RVG

Vorbem. 7 VV RVG

OLG Karlsruhe AGS 2016, 332 = Rpfleger 2016,607

Für die Abrechnung einer Geschäftsreise des beigeordneten Verteidigers ist im Regelfall auf die Strecke zwischen Kanzlei- und Gerichtssitz abzustellen. Dies gilt auch, wenn der beigeordnete Verteidiger zu dem Gerichtstermin direkt von seinem Wohnsitz aus anreist; lediglich wenn der Wohnsitz näher am Gerichtsort liegt, kann der beigeordnete Verteidiger nur die tatsächlich gefahrene (kürzere) Strecke abrechnen.

Nr. 7000 VV RVG

OLG Celle RVGreport 2016, 417

Der Ausdruck einer CD mit TÜ-Inhalten ist i.d.R. zur sachgerechten Bearbeitung nicht erforderlich.

 

KG RVGreport 2017, 18

Zur Glaubhaftmachung betreffend die Geltendmachung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG.

 

LG Aachen RVGreport 2016, 419

Es ist dem RA zumindest zuzumuten, digitalisierte Akten „am Bildschirm“ wenigstens daraufhin durchzusehen, ob und welche Teile er für seine weitere Tätigkeit, insbesondere während einer eventuellen Hauptverhandlung, zur sachgerechten Verteidigung des Mandanten auch in Papierform benötigt. Vor diesem Hintergrund obliegt es dem Verteidiger darzulegen, welche Teile der Akte notwendigerweise kopiert werden müssen.

 

AG Iserlohn RVGreport 2016, 467

Es ist das vollständige Kopieren des gesamten Akteninhaltes als gerechtfertigt anzuerkennen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung auch geboten. Es ist einem Strafverteidiger auch nicht zuzumuten, die Akte bereits bei Erhalt durchzuarbeiten, nur um entscheiden zu können, welche Schriftstücke möglicherweise relevant für das weitere Verfahren sein könnten. U.a. bei umfangreichen Beiakten ist eine grobe Sichtung erforderlich.

 

LG Ravensburg NStZ-RR 2017, 127

Ein Verteidiger hat keinen Anspruch auf Auslagenersatz für Farbkopien, die er nur deshalb angefertigt hat, um Ermittlungs- und Gerichtsakten mit allen Textmarkierungen zur Verfügung zu haben.

Nr. 7006 VV RVG

OLG Naumburg RVGreport 2017, 20 = AGS 2016, 593 = RVGprofessionell 2017, 11

Erstattungsfähige Prozesskosten sind auch die Übernachtungskosten eines RA, wenn es diesem nicht zuzumuten ist, am Terminstag anzureisen. Ihm kann nicht abverlangt werden, die notwendige Anreise zum Terminsort zur Nachtzeit anzutreten. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen.


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