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aus StRR 2008, 371

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "StRR" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "StRR" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zum RVG betreffend die §§ 42, 51 RVG

von Detlef Burhoff, Richter am OLG, Münster

Das RVG sieht für die Tätigkeit des Verteidigers nach wie vor wie die BRAGO in § 99 BRAGO die Gewährung einer Pauschgebühr vor. Die ist für den Pflichtverteidiger in § 51 RVG geregelt. Neu ist die Regelung in § 42 RVG, wonach jetzt auch beim Wahlanwalt eine Pauschgebühr festgestellt werden kann. Der nachfolgende Überblick stellt die seit dem Inkrafttreten des RVG zu diesen Vorschriften bekannt gewordene Rechtsprechung überblickartig zusammen. Wegen weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die eingehende Kommentierung der §§ 42, 51 RVG bei Burhoff/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl., 2007 und bei Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl, 2008 sowie auf Burhoff RVGreport 2006, 125 und in StraFo 2008, 192). Die Übersicht, die teilweise auf dem Beitrag in RVGreport 2008, 11 beruht, hat den Stand von September 2008.

§ 42 RVG: Pauschgebühr für den Wahlanwalt

 

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Allgemeines

OLG Celle, Beschl. v. 4. 7. 2008, 22 W 1/08 P

keine entsprechende Anwendung des § 42 RVG in Verfahren nach Nr. 6300-6303 VV RVG

Anspruchsvoraussetzungen

BGH RVGreport 2007, 264 = JurBüro 2007, 531;

OLG Jena NJW 2006, 933 = RVGreport 2006, 146 = AGS 2006, 173;

OLG Jena, Beschl. v. 18. 9. 2006 - 1 ARs 38/06, www.burhoff.de.

bei § 42 RVG wird Unzumutbarkeit i.d.R. seltener anzunehmen sein als bei § 51 RVG

 

OLG Jena NJW 2006, 933 = RVGreport 2006, 146 = AGS 2006, 173

für die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG zweistufige Prüfung

 

OLG Hamm, Beschl. v. 29. 5. 2008, 5 (s) Sbd X - 36/08 OLG Hamm

die Rechtsprechung, wonach eine Pauschgebühr schon in Höhe der einfachen Wahlverteidigerhöchstgebühren grds. nur in Betracht kommt, wenn die Gebühr in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers stand oder das Verfahren die Arbeitskraft des Verteidigers für längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen hätte, erscheint für die Feststellung der absoluten Höchstgrenzen nach § 42 RVG jedenfalls im Grundsatz übertragbar

Höhe

BGH RVGreport 2005, 383

in einem schwierigen und umfangreichen Verfahren kann die Pauschgebühr für die Anfertigung einer Revisionsbegündungsschrift  in Höhe des Doppelten des Höchstbetrages der gesetzlichen Gebühren eines Wahlanwalts festgesetzt werden kann

Verfahrensfragen

BGH RVGreport 2005, 345

volle Besetzung des BGH-Senats bei der Entscheidung über die Feststellung einer Pauschgebühr

 

BGH NJW 2006, 1535 = NStZ 2006, 409;

BGH, Beschl. v. 22. 7. 2005 - 1 StR 84/05;

OLG Hamm JurBüro 2007, 529

Zuständigkeit des BGH für die Feststellung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit des Wahlanwalts im gesamten Revisionsverfahren

 

OLG Hamm JurBüro 2005, 649;

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420 = StV 2006, 205 = Rpfleger 2005, 694;

OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 470 = StraFo 2006, 473 = NStZ-RR 2006, 391 = JurBüro 2006, 641

zum Begriff des Verfahrensabschnitt i.S. des § 42 RVG

 

OLG Jena JurBüro 2008, 82 = NStZ-RR 2008, 96 (Ls.) = RVGprof. 2008, 76 = AGS 2008, 175 = StRR 2008 158

Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht mehr zulässig, wenn die gesetzlichen Gebühren bereits festgesetzt sind

 

OLG Jena, Beschl. v. 10. 3. 2008, 1 AR (S) 14/07

Auslegung eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr als Antrag nach § 51 RVG

§ 51 RVG: Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

 

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Allgemeines

OLG Frankfurt RVGreport 2006, 145 = NStZ-RR 2006, 63 = NJW 2006, 457

Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt; § 51 RVG soll nur unzumutbare Benachteiligung verhindern

 

OLG Celle, Beschl. v. 4. 7. 2008, 22 W 1/08 P

keine entsprechende Anwendung des § 51 RVG in Verfahren nach Nr. 6300-6303 VV RVG

 

OLG Köln AGS 2006, 380 = NJW-RR 2007, 71

Pauschgebühr im Auslieferungsverfahren; Berücksichtigung von Vernehmungsterminen nach §§ 21, 22 oder § 28 IRG

 

OLG Düsseldorf AGS 2007, 75 = JurBüro 2006, 315 LS = NStZ-RR 2006, 224 LS

Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens

 

OLG Köln RVGreport 2006, 148 = StraFo 2006, 129 = NStZ 2006, 410 =  AGS 2006, 281

Regelmäßige Verjährung des Pauschgebührenanspruchs nach § 195 BGB n. F.: 3 Jahre; Beginn der Frist

Begriff der Unzumutbarkeit

OLG Hamm RVGreport 2005, 68 = Rpfleger 2005, 214 = StraFo 2005, 130 = JurBüro 2005, 196 = AGS 2005, 117

Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr grds. wie nach § 99 Abs. 1 BRAGO; Frage der „Zumutbarkeit“ offen gelassen

 

OLG Hamm StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112;

OLG Hamm NJW 2007, 857 = StraFo 2007, 128

Unzumutbarkeit zumindest immer dann zu bejahen, wenn das Verfahren „besonders schwierig“ und „besonders umfangreich“ war

 

OLG Koblenz JurBüro 2008, 312

allein unwirtschaftliche Tätigkeit reicht für die Annahme der Unzumutbarkeit nicht aus

 

OLG Hamm StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112;

OLG Hamm NJW 2006, 75 = JurBüro 2006, 138 = StV 2006, 203;

OLG Hamm JurBüro 2005, 535;

OLG Hamm JurBüro 2005, 650;

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315= StV 2006, 205 = NStZ-RR 2005, 286;

OLG Koblenz AGS 2008, 30

Großzügiger Maßstab, wenn der Rechtsanwalt zur Abkürzung des Verfahrens beigetragen hat, allerdings ist ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand erforderlich

 

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315 = StV 2006, 205 = NStZ-RR 2005, 286

Verfahrensabkürzende Besprechungen vor der Hauptverhandlung bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit zu berücksichtigen;

Anspruchsvoraussetzungen,
Allgemeines

OLG Celle RVGreport 2005, 142 = StraFo 2005, 219 = AGS 2005, 393;

OLG Hamm StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112;

OLG Jena RVGreport 2005, 135

Bei Bewilligung der Pauschgebühr ist auf die in den einzelnen Verfahrensabschnitten erbrachten Tätigkeiten abzustellen

 

OLG Hamm JurBüro 2007, 308;

OLG Hamm, Beschl. v. 2. 1. 2007, 2 (s) Sbd. IX 150/06, www.burhoff.de.

das „Gesamtgepräge“ des Verfahrens spielt bei der Bewilligung einer Pauschgebühr eine Rolle

 

OLG Hamm, Beschl. v. 1. 6. 2006, 2 (s) Sbd. IX 56/06, www.burhoff.de

die zur BRAGO ergangene Rechtsprechung betreffend die Berücksichtigung von JVA-Besuchen gilt auch für das RVG

besondere Schwierigkeit

OLG Celle AGS 2005, 393;

OLG Hamm StraFo 2005, 130 = Rpfleger 2005, 214 = JurBüro 2005, 196 = AGS 2005, 117 = RVGreport 2005, 68;

OLG Hamm JurBüro 2005, 650;

OLG Hamm JurBüro 2006, 255 (Ls.);

OLG Jena RVGreport 2005, 103 = Rpfleger 2005, 276 = JurBüro 2005, 258 = StV 2006, 204;

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315 = StraFo 2006, 205 = NStZ-RR 2005, 286

alte Rechtsprechung zur „besonderen Schwierigkeit“ bleibt anwendbar

 

OLG Hamm NJW 2006, 74  = JurBüro 2006, 137

Kriterien für die Beurteilung der „besonderen Schwierigkeit“ von Schwurgerichtsverfahren gelten für die Einordnung von Wirtschaftsstrafverfahren entsprechend

 

OLG Hamm, Beschl. v. 10. 08. 2006- 2 (s) Sbd. IX 77/06, www.burhoff.de;

OLG Hamm AGS 2007, 618 = AGS 2008, 176 = RVGreport 2007, 426

Kriterien für die Beurteilung der „besonderen Schwierigkeit“ von Schwurgerichtsverfahren gelten für die Einordnung von Strafvollstreckungsverfahren der Nr. 4200 VV RVG entsprechend

 

BayObLG, Beschl. v. 17. 11. 2005 - 6 St RR 6/04, www.burhoff.de

zum besonderen Umfang und zur besonderen Schwierigkeit in eines Staatsschutzsache

 

BGH, Beschl. v. 10. 05. 2006 - 2 StR 120/05, www.burhoff.de

Zzur „besonderen Schwierigkeit“ einer  Revisionshauptverhandlung

 

OLG Stuttgart RVGprofessionell 2008, 123

zur besonderen Schwierigkeit eines Klageerzwingungsverfahren

 

OLG Koblenz JurBüro 2008, 312

kein Pauschgebühr nur wegen Durchführung schwieriger, mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführter Mandantengespräche 

 

OLG Köln RVGreport 2006, 221 = StraFo 2006, 258 = NStZ-RR 2006, 192 = AGS 2007, 74

erspart der Verteidiger durch den Einsatz eigener Sprachkenntnisse Kosten für Dolmetscher, ist dies bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, zu berücksichtigen

 

OLG Celle RVGreport 2007, 64 = AGS 2007, 74 = NStZ 2007, 342

allein der Umstand, dass die Sprachkenntnisse des Rechtsanwalts die Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Gespräche mit dem Mandanten entbehrlich gemacht haben und entsprechende Kosten erspart worden sind, ist kein taugliches Kriterium für die Bewilligung einer Pauschvergütung; aber „besonders schwierig“ wegen besonderer Kenntnisse des ausländischen Rechts

 

OLG Köln RVGreport 2006, 147

wenn der Rechtsanwalt in einem 13 Monate dauernden, mit besonderen rechtlichen Schwierigkeiten verbundenen Auslieferungsverfahren den Verfolgten mindestens 30-mal in der Haftanstalt besucht und Kontakt zu dessen Rechtsanwälten in anderen Ländern hergestellt hat, Pauschgebühr in Höhe der Regelgebühren zuzüglich 3.000 € angemessen

besonderer Umfang

OLG Hamm StraFo 2005, 263;

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420 = StV 2005, 205 = Rpfleger 2005, 694;

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30. 01. 2007- 2 AR 43/06, www.burhoff.de

Berücksichtigung der neu eingeführten Gebührentatbestände; insbesondere die Dauer der Hauptverhandlungstermine als Zeitmoment steht nur noch in Ausnahmefällen zur Verfügung

 

OLG Hamm JurBüro 2005, 650

es ist zuerst zu untersuchen, inwieweit der "besondere Umfang" der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu bejahen ist, während erst im zweiten Schritt zu entscheiden ist, ob dann, wenn zwar ein einzelner Verfahrensabschnitt nicht "besonders umfangreich" gewesen ist, gegebenenfalls das Verfahren insgesamt aber als "besonders umfangreich" einzustufen ist.

 

OLG Celle RVGreport 2005, 142 = StraFo 2005, 273;

OLG Hamm RVGreport 2005, 68 = StraFo 2005, 130 = Rpfleger 2005, 214 = JurBüro 2005, 196 = AGS 2005, 117;

OLG Hamm RVGreport 2007, 63 = StraFo 2007, 88 = NJW 2007, 311 = JurBüro 2007, 86;

OLG Köln StraFo 2006, 130

hinsichtlich der Berücksichtigung von Fahrtzeiten wird an der Rechtsprechung zu § 99 BRAGO festgehalten, Fahrtzeiten also nicht massgebend für die Frage, ob Pauschgebühr bewilligt wird, sondern erst bei der Bemessung der Pauschgebühr ggf. erhöhend zu berücksichtigen

 

OLG Köln, Beschl. v. 8. 2. 2008, 1 ARs 3/08

Umstand, dass ein Nebenklägervertreter vom Gericht mehreren Geschädigten beigeordnet worden ist, rechtfertigt für sich genommen, d.h. ohne dass den Akten oder der Begründung der Antragsschrift ein besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeiten der Sache entnommen werden können, noch nicht die Bewilligung einer Pauschvergütung gemäß § 51 RVG; Mehraufwand wird durch die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG abgegolten.

 

OLG Hamm Rpfleger 2007, 502 = JurBüro 2007, 528

Erschwernisse des Nebenklägervertreters infolge der Inhaftierung des Angeklagten kann der Nebenklägervertreter im Rahmen der Pauschgebühr geltend machen

 

OLG Hamm, Beschl. v. 29. 4. 2008, 5 (s) Sbd. X 23/08, www.burhoff.de

besonderer Betreuungsaufwand für einen Nebenkläger kann bei der Pauschgebühr zu berücksichtigen sein

 

BGH RVGreport 2005, 345 = StraFo 2005, 439 = AGS 2006, 120 = NStZ 2006, 239

Wahrnehmung der Pflichtverteidigung in einer Revisionshauptverhandlung erfordert wegen der besonderen Schwierigkeit der Sache eine umfangreiche Vorbereitung, die Bewilligung gerechtfertigt

 

OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 420 = StV 2005, 205 = Rpfleger 2005, 694

Pauschgebühr für das Vorverfahren/Ermittlungsverfahren für Besuche in der JVA mit einem Zeitaufwand von 10 Stunden und einer Verständigung mit dem Mandanten nur über einen Dolmetscher

 

OLG Köln StraFo 2006, 130

mehrere Besuche des in einer auswärtigen JVA inhaftierten Mandanten rechtfertigen die Bewilligung einer Pauschgebühr; die Höhe orientiert sich an Nr. 4102 VV RVG.

 

OLG Köln StraFo 2006, 130

An- und Abreisezeiten rechtfertigen eine Pauschgebühr nur ausnahmsweise, wenn sie deutlich über das hinausgehen, was ein im Gerichtsbezirk ansässiger Verteidiger üblicherweise an Wegzeiten aufwenden muss

Höhe der Pauschgebühr

OLG Hamm JurBüro 2005, 649

Bemessung der Höhe der Pauschgebühr orientiert sich abgesehen von außergewöhnlich umfangreichen oder schwierigen Strafsachen grundsätzlich an den gesetzlichen Gebühren des Wahlverteidigers.

 

OLG Hamm RVGreport 2005, 419 = JurBüro 2006, 29

Höhe der Pauschgebühr bei mehreren Pflichtverteidigern, von denen der eine noch nach BRAGO abrechnet

 

OLG Hamm RVGreport 2005, 263 = JurBüro 2005, 537 = AGS 2005, 440

Keine Kompensation der überdurchschnittlichen Tätigkeit der 1. Instanz durch nur unterdurchschnittlichen Tätigkeiten in der 2. Instanz und die dort entstandenen hohen RVG-Gebühren

 

OLG Köln RVGreport 2006, 152 = AGS 2006, 339

Berücksichtigung von Überzahlungen bei den gesetzlichen Gebühren bei der Bewilligung einer Pauschgebühr

 

OLG Köln RVGreport 2006, 221 = StraFo 2006, 258 = AGS 2007, 74

Berücksichtigung der Ersparnis von Dolmetscherkosten durch den Einsatz eigener Sprachkenntnis bei der Bemessung einer Pauschgebühr

 

BGH RVGreport 2005, 345 = StraFo 2005, 439 = AGS 2006, 120 = NStZ 2006, 239

Befassung des Pflichtverteidigers mit einer bedeutsamen Verfahrensrüge befassen und mit mehreren Mordmerkmalen bei verschiedenen Sachverhaltsalternativen, eine Pauschgebühr in Höhe von 1.000 € angemessen

 

OLG Koblenz AGS 2008, 30

Hauptverhandlung an einem Samstag rechtfertigt eine Pauschgebühr entsprechend den Wahlverteidigerhöchstgebühren

 

OLG Stuttgart RVGprofessionell 2008, 123

keine Begrenzung der Höhe des Pauschgebührenanspruchs eines bestellten Beistandes/Verteidigers in analoger Anwendung von § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

Verfahrensfragen

OLG Jena, Beschl. v. 17. 3. 2008, 1 AR (S) 3/08

Voraussetzung für eine Pauschgebühr ist der Antrag des Pflichtverteidigers; dieser bindet das OLG jedoch nicht hinsichtlich der Höhe

 

OLG Hamm JurBüro 2005, 650;

OLG Hamm AGS 2007, 618 = AGS 2008, 176 = RVGreport 2007, 426

Pflichtverteidiger muss die für die Bewilligung einer Pauschgebühr maßgeblichen Umstände, die sich nicht aus der Akte ergeben, darlegen

Vorschuss

BVerfG RVGreport 2005, 467 = NJW 2005, 3699

Zumutbarkeit des Wartens auf die endgültige Bewilligung einer Pauschgebühr kann mit dem Hinweis auf den zustehenden Vorschuss auf die gesetzlichen Gebühren nach § 47 Abs. 1 RVG bejaht werden

 

KG AGS 2006, 26 = RVGreport 2007, 455

Für die Bewilligung eines Vorschusses nach § 51 Abs. 1 S. 4 RVG ist auf die Kriterien abzustellen, die die Rechtsprechung zum Vorschuss auf eine Pauschgebühr unter Geltung der BRAGO entwickelt hat

 

BVerfG NJW 2007, 1445

Pflichtverteidiger muss, wenn er mit der Verfassungsbeschwerde rügt, ein ihm gewährter Vorschuss sei zu niedrig, konkret darlegen, dass und warum der ihm zugebilligte Vorschuss auf die Pauschgebühr zu niedrig und damit unangemessen ist


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