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aus StRR 2010, 413

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "StRR" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "StRR" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Strafsachen (Teil 4 VV RVG) aus den Jahren 2008 – 2010

von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Wir haben in StRR 2008, 333 über die bis dahin ergangene Rechtsprechung zu § 14 RVG in Strafsachen berichtet. Die nachfolgende Übersicht, die den Stand von 31.10.2010 hat, knüpft daran an (vgl. im Übrigen wegen der Rechtsprechung der letzten Zeit zu den Teilen 4 - 7 VV RVG RVGreport 2010, 83 und 124 und zu § 14 RVG im Bußgeldverfahren RVGreport 2010, 204 sowie in VRR 2010, 316 ).

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Begriff der Unbilligkeit

Inzidenter OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. 3. 2010, 2 Ws 29/10;
LG Bochum, Beschl. v. 15. 10. 2009, 23 Qs 230/09, www.burhoff.de

LG Detmold, Beschl. v. 9. 6. 2008 4 Qs 47/08;

LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119;
LG Mühlhausen RVGreport 2009, 187 = VRR 2009, 320;

LG Saarbrücken Beschl. v. 4. 12. 2008, 4 II 50/06 I

AG Bühl NZV 2009, 401;

AG Charlottenburg, Urt. v. 3. 3. 2007, 210 C 463/09

unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist Gebührenbestimmung, wenn sie um 20% oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt

 

LG Chemnitz, Beschl. v. 22.10.2009, 2 Qs 82/09

auch bei nur geringerer, unter der sog. 20 %-Grenze liegender Überschreitung der Bestimmung der Festsetzung der Wahlanwaltsgebühren ist diese nicht bindend, wenn sie mit sachfremden Erwägungen ohne Ermessensausübung erfolgte in der Meinung, in diese Bestimmung unter der 20 %-Grenze könne nicht eingegriffen werden.

 

LG Potsdam AGS 2009, 590;

AG Limburg RVGreport 2009, 98 = VRR 2009, 159 = AGS 2009, 161 m. abl. Onderka = StRR 2009, 200;

AG Saarbrücken RVGreport 2006, 181

Toleranzgrenze von 30% ist angemessen

 

OLG Köln RVGreport 2010, 138;

AG Koblenz JurBüro 2008, 312

eine einmal getroffene Gebührenbestimmung ist bindend; es sei denn der Rechtsanwalt hat einen Gebührentatbestand versehentlich übersehen oder wenn sich nachträglich wesentliche Änderungen hinsichtlich der für die Bestimmung des Gebührensatzes maßgeblichen Umstände ergeben haben, die bei Rechnungsstellung noch nicht bekannt gewesen sind

Allgemeines

OLG Jena RVGreport 2008, 58 = AnwBl. 2008, 151;

LG Mülhausen, Beschl. v. 12. 2. 2009, 3 Qs 26/09

der Wahlverteidiger kann die Rahmenhöchstgebühren auch ohne Ausführungen zur Begründung geltend machen, wenn jedenfalls in der Gesamtbetrachtung offensichtlich und aktenkundig ist, dass die nach § 14 RVG zu berücksichtigen Umstände (Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragsstellers) von weit überdurchschnittlichen Gewicht sind

 

OLG Köln JurBüro 2009, 254 = StRR 2010, 79

ein über das Erstgespräch hinausgehender Zeitaufwand von etwas mehr als 3 ½ Stunden zur Ermittlung und Befragung von Entlastungszeugen rechtfertigt nicht die Feststellung einer gesonderten Pauschgebühr für den Wahlverteidiger, aber die Zuwerkennung der Höchstgebühr

 

LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119

Mittelgebühr ist als Arbeitsgrundlage auch in Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedenfalls dann angemessen, wenn dem Betroffenen ein Fahrverbot droht.

 

LG Saarbrücken StraFo 2009, 174 = RVGreport 2009, 424

wenn ein Freispruch in der Berufungsinstanz erkennbar auf eine verbesserte Verteidigungsstrategie zurückzuführen, ist welche im Ergebnis zu einer anderen Bewertung der Beweismittel durch das Berufungsgericht führt, kann es gerechtfertigt sein, für die Berufungsinstanz höhere Rahmengebühren als für die erste Instanz als angemessen anzusehen

 

LG Zweibrücken, VRR 2010, 360 = RVGreport 2010, 377

Bei der Gebührenbestimmung auf der Grundlage des § 14 RVG ist in Strafsachen i.d.R. von der Mittelgebühr auszugehen.

 

KG, Beschl. v. 5. 12. 2008, 1 Ws 283/08

bei der Bemessung der Gebühr Nr. 4102, 4103 VV RVG ist zu berücksichtigen, dass der Gebührenrahmen für drei Termine pro Verfahrensabschnitt ausgelegt ist.

Bedeutung der Angelegenheit

LG Koblenz JurBüro 2010, 32

nicht das subjektive Empfinden ist für die Bedeutung der Angelegenheit maßgeblich, sondern das, was es aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten bedeutet, nicht oder nicht so hoch bestraft zu werden

 

LG Koblenz JurBüro 2010, 34

unterdurchschnittlicher Umfang und Schwierigkeit werden durch die hohe Bedeutung der Sache für den Betroffenen (zu erwartende Freiheitsstrafe in einer Verkehrsstrafsache) kompensiert; Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt  

 

AG München  AGS 2009, 178

überdurchschnittlich, wenn im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot von 2 Monaten vorgesehen und der Betroffene unstreitig als Selbständiger entscheidend auf seinen Führerschein angewiesen ist

LG Braunschweig, Beschl. v. 17. 4. 2008, 2 Qs 40/08

macht der Verteidiger keine Angaben zur Bedeutung des Verfahrens, ist von einem unterdurchschnittlichen Verfahren auszugehen.

LG Koblenz JurBüro 2010, 475

(Strafrichter)Verfahren für einen Angeklagten, der unter zweifacher Bewährung steht und bei einer Verurteilung mit dem Widerruf rechnen muss, von großer Bedeutung

Mindestgebühr

LG Zweibrücken, VRR 2010, 360 = RVGreport 2010, 377

 Die Mindestgebühr kommt nur bei ganz einfachen Sachen von geringem Umfang in Betracht, wenn zudem die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit für den Beschuldigten unterdurchschnittlich sind.

Vermögensverhältnisse

OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112

beim Vater einer minderjährigen Tochter mit 1.600 € netto durchschnittlich

 

LG Koblenz JurBüro 2010, 32

leicht überdurchschnittliche Vermögensverhältnisse werden bei einer Hausfrau dadurch kompensiert, dass sie über kein eigenes Einkommen verfügt.

Grundgebühr

OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112

Vorbereitung von 2 Stunden auf Erstgespräch und 3 ½ Stunden dauerndes Erstgespräch führt zu einer Grundgebühr von 300 €

 

LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119

Aktenumfang von 9 Seiten bei erster Akteneinsicht führt zu einer unter der Mittelgebühr liegenden Gebühr  

 

LG Osnabrück JurBüro 2008, 143

bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit Geldbuße 50 €, kein Fahrverbot, geringer Aktenumfang Grundgebühr von 50 €   

 

AG Pirna, Beschl. v. 2. 7. 2009 - 6 Ds 191 Js 51097/07

bei der Bemessung der Grundgebühr sind Strafverfahren vor dem Amtsgericht nicht grund­sätzlich dem unteren Gebührenrahmen zuzuordnen

 

LG Detmold StRR 2008, 243 (Ls.) = VRR 2008, 243 (Ls.)

der Schriftsatz, in dem sich der Verteidiger gegen die beantragte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wendet, rechtfertigt keine Erhöhung der Verfahrensgebühr um mehr als 50 Prozent gegenüber der Mittelgebühr

 

KG, Beschl. v. 5. 12. 2008, 1 Ws 283/08;

OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112

zur Bemessung der Terminsgebühr

 

OLG Jena StV 2006, 204 = RVGreport 2006, 423 = JurBüro 2005, 470;

s. aber OLG Jena, RVGreport 2008, 56;

OLG Hamm AGS 2006, 498 = JurBüro 2006, 591 [für Abfassung eines Beweisantrages];

OLG Oldenburg JurBüro 2007, 528;

LG Hamburg JurBüro 2008, 312 = AGS 2008, 343;

a.A. AG Koblenz RVGprofessionell 2008, 124 = AGS 2008, 346 = VRR 2008, 319 = RVGreport 2009, 340 .

die Terminsgebühr aber auch sonstige mit dem jeweiligen Termin in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, wie z.B. die konkrete Vorbereitung dieses Termins

 

OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2009, 2 Ws 270/09

bei kurzen Hauptverhandlungsterminen ist eine Festsetzung von Verteidigergebühren unterhalb der Mittelgebühr zulässig, auch wenn die Sache insgesamt umfangreich und schwierig gewesen ist (für Urteilsverkündungstermin von 22 Minuten)

 

LG Bochum, Beschl. v. 15. 10. 2009, 23 Qs 230/09, www.burhoff.de

Hauptverhandlungsdauer beim Jugendrichter von 45 Minuten und 15 Minuten Wartezeit allenfalls leicht unterdurchschnittlich

 

LG Koblenz JurBüro 2009, 253

Siebenstündige Hauptverhandlung beim Schöffengericht rechtfertigt die Höchstgebühr

 

LG Koblenz JurBüro 2010, 34

unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung von 27 Minuten rechtfertigt nicht den Ansatz der Mittelgebühr der Nr. 4108 VV RVG, sondern nur einen Betrag von 150 €, selbst wenn drei Zeugen kurz vernommen worden sind

 

LG Koblenz JurBüro 2010, 475

HV-Dauer von 35 Minuten in einer Strafsache beim Strafrichter rechtfertigt auch in einem Verfahren von großer Bedeutung nur eine Terminsgebühr von 190 €

 

AG Betzdorf, Beschl. v. 25. 2. 2009, 2070 Js 53842/05.2a Cs

eine Hauptverhandlungsdauer in einem Berufungsverfahren mit einer eher durchschnittlichen Dauer von 71 Minuten rechtfertigt den Ansatz der Höchstgebühr regelmäßig nicht; lediglich das Zusammentreffen mit einer ausführlichen, rechtlich schwierigen Berufungsbegründung begründet eine Erhöhung der Mittelgebühr auf 340 €.

 

AG Koblenz AGS 2007, 191

in einer einfach gelagerten Strafsache rechtfertigt eine Hauptverhandlungsdauer von 10 Minuten beim AG nicht den Ansatz der Mittelgebühr

 

AG Betzdorf, Beschl. v. 23. 2. 2009, 2090 Js 28238/08.jug 2 Ds

deutlich unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung von 10 Minuten rechtfertigt den Ansatz der Gebühr in Höhe von 230,00 € regelmäßig nicht. Mit einer Gebühr von 140,00 € ist die Verteidigertätigkeit angemessen honoriert.


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